• Eine neue Ära für junge Ärzte bricht an - die kompetenzbasierte Weiterbildung startet!

    121. Deutscher Ärztetag in Erfurt
    11.Mai 2018
    Erfurt
    mhe. Ein wahrhaftiger Meilenstein. Der 121. Deutsche Ärztetag (DÄT) in Erfurt hat einstimmig die Gesamtnovelle der (Muster-)Weiterbildungsordnung beschlossen. Am heutigen Abschlusstag des 121. DÄT diskutierten die Delegierten dieses Thema intensiv. Insgesamt 82 Redner warben zuvor in einer gut vierstündigen Debatte für die Annahme des Beschlussantrages des Vorstandes der Bundesärztekammer, der die Landesärztekammern bittet, diese für ihre Kammerbereiche zu übernehmen.

    Die Novellierung der Weiterbildungsordnung wurde im Jahr 2010 gestartet - ein langer, arbeitsreicher Weg bis heute. Die vergangenen Deutschen Ärztetage hatten die Bundesärztekammer und die Landesärztekammern aufgefordert, eine kompetenzbasierte Weiterbildungsordnung zu entwickeln.

    Zehntausende Beratungs- und Diskussionsstunden mit 17 Landesärztekammern und 180 Gesprächstermine mit Fachgesellschaften wurden erbracht. Federführend für den Marburger Bund war dabei unser erster Landesvorsitzender Dr. Hans-Albert Gehle beteiligt. „Mir ist wichtig, dass vor allem die jungen Ärztinnen und Ärzte heute feststellen, dass jetzt eine neue Zeit angebrochen ist. Eine Abkehr von den bisher strikten Zeitvorgaben.“

    Auch Theodor Windhorst, Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe(ÄKWL), forderte die DÄT-Delegierten in einer beherzten Rede zuvor auf, „heute eine mutige Entscheidung zu treffen“. Der Vorsitzende des Weiterbildungsausschusses der ÄKWL, Prof. Dr. Rüdiger Smektala (Bochum), erinnerte eingangs der Debatte an den provozierenden Auftritt eines älteren Chefarztes beim Dialog der Bundesärztekammer mit jungen Ärzten am Montag in Erfurt, der erklärt hatte, es gebe nur gute Chirurgen oder gute Väter.

    „Dieser Satz belegt, wie sehr wir eine Novelle unserer Weiterbildung brauchen. Jede Ärztin und jeder Arzt hat ein Recht auf ein gutes Familienleben. Wir brauchen endlich eine kompetenzbasierte Weiterbildungsordnung, mit angemessenen und vernünftigen Zeiten und vor allem ein elektronisches Log-Buch“, betonte Prof. Dr. Rüdiger Smektala.

    Nach der heutigen Verabschiedung der Präambel, des Paragrafenteils, der allgemeinem Inhalte der Weiterbildung für den Abschnitt B und der strukturellen Vorgaben für den Abschnitt C müssen letztere in den nächsten Jahren im bewährten Konvergenzverfahren mit den Landesärztekammern abgestimmt und gestaltet sowie letztlich vom Vorstand der Bundesärztekammer verabschiedet werden. Bezüglich der Weiterbildungsinhalte des Abschnitts C vertraut der 121. DÄT den Vorarbeiten durch die Fachgesellschaften, Berufsverbände und Landesärztekammern.

    In der heutigen Debatte hatte jeder einzelne der insgesamt 82 Redner für seinen Beitrag nur 120 Sekunden Zeit. Aus unserem Marburger Bund Nordrhein-Westfalen/Rheinland-Pfalz beteiligten sich an der Diskussion u.a. Dr. Hans-Albert Gehle (Bochum), Prof. Dr. Rüdiger Smektala (Bochum), Dr. Wolfgang Klingeler (Duisburg), Prof. Dr. Reinhard Griebenow (Köln), PD. Dr. Hans-Jörg Heep (Ratingen), Dr. Ulrike Beiteke (Dortmund), Dr. Lydia Berendes (Krefeld), Dr. Christiane Gross (Wuppertal). Michael Lachmund (Remscheid) und Theodor Windhorst (Bielefeld).