Aber hilft uns dabei eine neue Krankenhausplanung in NRW? Eines ist uns allen klar – ein Einfaches weiter so geht nicht. Minister Laumann hat auf unsere Hauptversammlung die Messlatte klar definiert. Jede Planung muss dem Wohl und der Zufriedenheit der Bevölkerung dienen. Wir haben ergänzt: Auch dem Wohl der Ärztinnen und Ärzte und der anderen Gesundheitsberufe.
Wie soll die Planung aussehen? Die Bettenplanung wird aufgegeben – ok. Qualität als Ziel der Planung – begrüßen wir. Allerdings haben wir neben Strukturqualität, auch immer Indikationsqualität gefordert. Für beides benötigen wir aber Personal und Zeit. Erreichbarkeit in Minuten – ein weiteres Kriterium.
Mindestmengen? Wer etwas nur einmal im Jahr macht, hat weniger Erfahrung als der, der es jeden Tag leistet. Nachvollziehbar, aber gilt das wirklich für alle Leistungen?
Neue Größen der Planung sollen Leistungs- und Bedarfsorientierung sein. Nichts sei fest. Der Minister fordert unseren medizinischen Sachverstand ein. Endlich – ohne diesen wird es nicht gehen. Das wissen wir und erleiden es seit Jahren.
Nicht jeder soll alles machen dürfen. Allerdings keine Wiederaufnahme der Planung nach Grund-, Regel- und Maximalversorger. Stattdessen sollen nur bestimmte Leistungsbereiche bzw. Leistungsgruppen durch ein Krankenhaus abgerechnet werden dürfen. Sie sollen aufgrund einer, durch das Gutachten erhobenen und ständig aktualisierten Datengrundlage, gebildet werden.
Da stellen sich Fragen: Wie decken sich Leistungsgruppen bzw. -bereiche mit den durch unsere Weiterbildungsordnung definierten Teilgebieten und Spezialisierungen? Können sie Grundlage der Planung sein? Werden Fachgebietsgrenzen überschritten oder gar aufgelöst? Müssen wir die WBO ggf. anpassen? Konzentrierung von Leistungen, nicht Krankenhausschließungen sei das Ziel. Geht das bei Erhalt der Trägervielfalt?
Stimmt die Datengrundlage überhaupt? Erstmals ist ein Überblick über die Leistungen aller Krankenhäuser in NRW erhoben – gut so. Grundlage ist das DRG-System. Kann der Katalog von Diagnosen allein alle Leistungen der Krankenhäuser abbilden? Werden die Fehlanreize und Fehler aus dem DRG-System gelöscht oder übertragen? Eine neue Planung nach Leistungsbereichen wird uns nur dann helfen, wenn endlich unsere vielen nicht dokumentierten Arbeitsstunden Teil einer fairen Planung und Vergütung werden.
Eins ist sicher. Keiner kennt das System so gut wie wir. Wir müssen nicht nur aufpassen, dass die Fehler der Bewertungen aus dem DRG-System, nicht auch noch in die Krankenhausplanung übernommen werden. Wir Ärzte erkennen als einzige, wo Kombinationen von Leistungen oder Mindestzahlen sinnvoll sind und wo nicht. Wir wissen welche Strukturen für gute Qualität vorhanden seien müssen.
Eine vernünftige Krankenhausplanung ist eine Chance, uns zu entlasten, wenn Sie sinnvoll durchgeführt wird. Nehmen wir also die Einladung des Ministers an, bringen wir uns ein. Durch die Landesärztekammern und direkt durch unseren Marburger Bund – überregional und lokal. Genau dazu hat die Landeshauptversammlung den Landesvorstand aufgefordert. Das werden wir auch tun – mit Eurem Sachverstand und Eurer Hilfe.