Die Schließungspläne der Kplus Gruppe für die St. Lukas Klinik in Solingen und das St. Josef Krankenhaus in Haan bleiben unverändert bestehen. Nach der Insolvenzanmeldung waren 90 Mitarbeiter der Neurologie und Schlaganfallversorgung im St. Lukas Klinik Solingen geschlossen zum Städtischen Klinikum Solingen abgewandert.
Nach heftigem öffentlichen Streit über eine mögliche gezielte Abwerbung der Abteilung einigten sich nun beide Kliniken darauf, dass die Mitarbeiter vorzeitig zum Städtischen Klinikum wechseln, um eine nahtlose Versorgung der Patienten sicherzustellen. Das Städtische Klinikum Solingen soll die Schlaganfallversorgung (Stroke Unit) in Solingen sichern. Das Land NRW fördert den Konzentrationsprozess mit über neun Millionen Euro.
Zusätzlich wird am Evangelischen Krankenhaus in Mettmann in Kooperation mit dem Städtischen Klinikum Solingen für den bevölkerungsreichen Kreis Mettmann eine neue Stroke-Versorgung aufgebaut. Noch in dieser Woche sollen die ersten dafür nötigen Feststellungsbescheide durch die Bezirksregierung Düsseldorf versandt werden. Dieses sind die ersten Feststellungsbescheide, die auf der neuen Krankenhausplanung basieren.
„Das Insolvenzverfahren der Kplus-Gruppe und die angekündigten Schließungen der St. Lukas Klinik in Solingen, des St. Josefs Krankenhaus in Hilden und des St. Josef Krankenhaus in Haan machen deutlich, wie wichtig die Reform der Krankenhausplanung in NRW ist“, erklärte NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann.
„Diese drei Fälle sind unter der alten Planungssystematik eingetreten und zeigen, was ohne den Reformprozess sowie die Reform auf Bundesebene mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit passieren würde: eine immense Welle von Krankenhausinsolvenzen.“
Der Prozess zeige, dass die neue Krankenhausplanung in NRW ihren ersten Härtetest bestanden habe – und zwar zugunsten der Patienten. „Viele Leistungen der Krankenhäuser wurden konzentriert und tragfähige Strukturen geschaffen. Zudem wurde geprüft, ob die Krankenhäuser für die Leistungsgruppen, die ihnen zugewiesen werden, die erforderlichen Kriterien erfüllen. Damit wird die erforderliche Qualität in der Versorgung im Sinne der Patientinnen und Patienten sichergestellt. Für die Krankenhäuser bedeutet dies auch, dass nicht mehr jedes Krankenhaus alles machen kann und sich die Krankenhäuser in ihren Leistungen ergänzen müssen“, sagte Laumann.