Die daraus resultierende Überforderung prägt nicht nur unseren Arbeitsalltag, sondern hat Auswirkungen auf die Zeit nach Dienstschluss. 77 Prozent aller Befragten nimmt die Arbeit so stark in Anspruch, dass das Privat- bzw. Familienleben leidet, und ein Leben mit ausgleichenden sozialen Kontakten kaum möglich ist. Arbeiten am Limit der Kraftreserven ist die Folge eines Systems, dass die Ausbeutung unseres Altruismus zur Grundlage gemacht hat.
Dabei ist Arbeitsschutz ein hart erkämpftes Rechtsgut. Schon im 19. Jahrhundert hat die erste preußische Gewerbeordnung Arbeitgeber verpflichtet, Maßnahmen zum Schutz der Arbeiter zu ergreifen. Auch Ärzte haben ein Recht auf Schutz ihrer Gesundheit im Arbeitsleben. Menschen, die sich in Grenzsituationen und Lebenskrisen befinden, wenden sich hilfesuchend an Ärztinnen und Ärzte in unseren Krankenhäusern, in denen sie ihren „Fels in der Brandung“ suchen. Arbeitgeber müssen erkennen, dass eine erschöpfte Ärztin oder ein erschöpfter Arzt dieser Anforderung auf die Dauer nicht gerecht werden kann, ohne die eigene Gesundheit zu gefährden.
Wir Ärztinnen und Ärzte unterstützen täglich unsere Patienten bei der Einhaltung gesundheitsbewussten Verhaltens. Uns Ärzten selbst fehlt im Arbeitsleben die Möglichkeit, uns zu schützen. Gesundheitsschädliches Verhalten ist nicht die Ausnahme, sondern durch ständige Überforderung die Regel.
Im Genfer Gelöbnis steht: „Ich werde auf meine eigene Gesundheit, mein Wohlergehen und meine Fähigkeiten achten, um eine Behandlung auf höchstem Niveau leisten zu können.“ Wie soll die/der Einzelne dies einhalten, wenn der Arbeitgeber die nötige Fürsorge vernachlässigt oder sogar bewusst unterläuft?
Die schädliche Wirkung von zu langen Arbeitszeiten ist bekannt. Erst in der vorigen Woche hat die WHO in einer Studie veröffentlicht, dass Überarbeitung der „führende Risikofaktor für Berufskrankheiten“ darstellt. Wer 55 Stunden oder mehr in der Woche arbeitet, hat ein deutlich höheres Risiko, an einem Herzinfarkt oder Schlaganfall zu sterben. Die WHO schätzt, dass 745.000 Menschen alleine im Jahr 2016 deshalb starben.
Seit langem vermuten Arbeitswissenschaftler einen solchen Effekt. „Lange Arbeitszeiten machen krank“, titelte schon vor zehn Jahren das Deutsche Ärzteblatt (Jg. 107, Heft 3. Seite 114). 50.000 Menschen wurden seinerzeit im Rahmen einer Studie, die von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin in Auftrag gegeben wurde, systematisch untersucht. Fazit: Je länger die geleistete Arbeitszeit, desto häufiger klagen Beschäftigte über Gesundheitsprobleme.
Als Marburger Bund prangern wir die Missstände seit Jahren öffentlich an. Die Probleme der Überarbeitung von Ärztinnen und Ärzten werden in die Familien getragen. Nachtarbeit, Wochenenddienste und eine permanente hohe Inanspruchnahme wirken zermürbend. Sie führen zu einer erhöhten Zahl an Depressionen und letztendlich zu Burnout.
Trotz Nutzung der letzten Rationalisierungsreserve bleiben unsere Krankenhäuser chronisch unterfinanziert. Die Länder kommen ihrer Investitionspflicht seit Jahren nicht nach. Dies wird auf dem Rücken der Mitarbeiter ausgetragen.
2019 haben wir in unseren Tarifverträgen für Ärztinnen und Ärzte an kommunalen Kliniken neue Arbeitsbelastungshöchstgrenzen durchgesetzt. Durch den lautstarken Protest tausender Ärztinnen und Ärzte vor dem Frankfurter Römer konnte der MB auch einen Durchbruch in der VKA-Tarifrunde erreichen: Neue Regelungen zu freien Wochenenden, Arbeitszeiterfassung, Begrenzung der monatlichen Bereitschaftsdienste und eine verlässliche Dienstplanung.
Wir wissen, wir sind als Berufsverband und Gewerkschaft zugleich gefordert. In beiden Bereichen benötigen wir Ihre Solidarität und Unterstützung! Nur gemeinsam können wir Verbesserungen in unserem Berufsalltag erreichen.
Darum kandidiere ich bei der Kammerwahl in diesem Herbst für den Marburger Bund. Kandidieren Sie doch auch! Unterstützen Sie uns, damit wir uns als Ärzte für alle angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte mit einer unüberhörbaren, gewichtigen Stimme einsetzen können. Die nötigen Kandidatur-Erklärungen erhalten Sie in unseren Geschäftsstellen.
Dr. med. Sonja Dörr MHBA ist Mitglied im Vorstand des MB-Bezirks Rheinhessen