Die Berufsordnung der Ärztekammer, die die elementaren Grundregeln für die ärztliche Berufsausübung und das kollegiale Miteinander der Ärzteschaft festschreibe, sei ein guter Platz, um dies auszudrücken. Dem Paragrafenwerk vorangestellt ist auch in Westfalen-Lippe seit Langem jeweils das Genfer Gelöbnis, „die Essenz ärztlichen Berufsverständnisses und Handelns“, erinnert Theodor Windhorst.
Erstmals beinhaltet das Gelöbnis in der neuesten Fassung für Ärztinnen und Ärzte die Selbstverpflichtung, sich selbst im Auge zu behalten und nicht zu überfordern. `Ich werde auf meine eigene Gesundheit, mein Wohlergehen und meine Fähigkeiten achten, um eine Behandlung auf höchstem Niveau leisten zu können`, so lautet der entsprechende Passus, der vor kurzem auch durch das westfälisch-lippische Ärzteparlament in der Berufsordnung aktualisiert wurde.
„Ärzte verpflichten sich, und das auch im Sinne ihrer Patienten, auf die eigene Gesundheit zu achten. Dabei steht ihnen klar vor Augen, dass der ärztliche Beruf nach wie vor eine Profession mit besonderen Herausforderungen bleibt“, betont Windhorst. Die neuen Gedanken zur eigenen Profession im Genfer Gelöbnis könnten Anlass geben, das eigene Handeln kritisch zu reflektieren. Was im besten Falle dazu führen könne, sich aktiv für Veränderungen und Verbesserungen einzusetzen - die ärztliche Selbstverwaltung sei nicht der schlechteste Ort dafür, sagt der Kammerpräsident abschließend.