Im Vorfeld der Entscheidung hatte Ende 2016 insbesondere die rheinland-pfälzische Landesregierung einen Entschließungsantrag in den Bundesrat eingebracht, der die Bunderegierung aufforderte, per Gesetz selbstständig tätigen Notärzten den Einsatz auf Honorarbasis angesichts einer veränderten Einstufung durch die Rentenversicherung weiter zu ermöglichen, denn externe Notärzte sind auch in Rheinland-Pfalz eine Säule der notärztlichen Versorgung.
Die Rentenversicherung hat – insbesondere nach einer entsprechenden Entscheidung des Landessozialgerichts in Mecklenburg-Vorpommern - bei Honorarärzten regelmäßig ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis angenommen. Dadurch ergab sich sich zwingend eine Sozialversicherungspflicht der notärztlich tätigen Ärztinnen und Ärzten. Insbesondere im großen Bundesland Rheinland-Pfalz drohten gravierende Engpässe im Rettungsdienst. Die flächendeckende Versorgung sei gefährdet, argumentierte die Landesregierung in Mainz.
Nun bleibt abzuwarten, ob die Neuregelung zu der erhofften Entspannung der Situation führen wird und ob die Aushöhlung der Sozialversicherung auch Begehrlichkeiten bei anderen freien Berufen wecken wird.