Über 70.000 Entscheiderinnen und Entscheider
Alle diese Fragen stehen jetzt zur Entscheidung, denn über 70.000 nordrheinische Kolleginnen und Kollegen sind bis zum 28. Juni 2024 zur Stimmabgabe bei der Kammerwahl aufgerufen. Sie haben die Möglichkeit, jeweils eine Stimme für die Wahl zur Kammerversammlung und ihres Kreisstellenvorstands abzugeben.
Dieses Votum bestimmt den künftigen Kurs der Kammer für die Amtsperiode 2024 bis 2029. Denn die 121 gewählten Mitglieder der Kammerversammlung entscheiden am 31. August 2024 über die Präsidentschaft, den Vorstand und die Gremien der Nordrheinischen Ärzteversorgung. Die Kreisstellenvorstände gestalten die Arbeit vor Ort und beraten den Kammervorstand.
Wir leben in Zeiten raschen Wandels, der unsere Berufstätigkeit vielfältig berührt. Das gilt für die Konsequenzen, die wir aus der Pandemie und dem Klimawandel ziehen. Das gilt für den rasanten medizinischen und technischen Fortschritt, der ständige Fortbildung und Qualitätssicherung verlangt und ethische Fragen aufwirft. Das gilt für die Digitalisierung, die sowohl Chancen als auch Risiken birgt und eine gut reflektierte ärztliche Mitgestaltung verlangt.
Das gilt für die Entwicklung der ärztlichen Ausbildung mit vielen Herausforderungen an Studierende und Ärzteschaft. Das gilt für die Wachsamkeit, mit der wir unsere Freiberuflichkeit als gelebten Patientenschutz gegen kommerzielle Einflüsse und übergriffige Regulierung verteidigen. Das gilt für die Notwendigkeit zur erfolgreichen Entbürokratisierung, die nicht nur versprochen, sondern auch gestaltet werden muss. Und das gilt für den Weg, wie wir unsere Freiheit, Frieden und Demokratie immer wieder neu verteidigen.
Unsere Chance - fachliche Kompetenz statt staatlicher Steuerung
Den meisten Aufgaben können wir fachkompetenter, effektiver und mit besserem Schutz für unsere Patienten gerecht werden, als der Staat dies könnte. Das ist die Begründung für die Entscheidung zugunsten einer Körperschaft mit Pflichtmitgliedschaft aller Ärztinnen und Ärzte und gegen eine staatliche Direktsteuerung des Gesundheitswesens.
Unsere Kammer wird diese Aufgaben – zum Beispiel in der Krankenhausplanung – nur behalten, wenn wir sie effektiv und effizient erfüllen. Wir lassen politisches Gespür ebenso erkennen wie einen sichtbaren Sinn für das Gemeinwohl.
Nordrheinische Mitglieder des Marburger Bundes (MB) übernehmen dabei seit Jahrzehnten verantwortungsbewusst Aufgaben in der Ärztekammer, sie wirken mit und gestalten. Der MB hat diese Arbeit immer gefördert. Wir betrachten es als unsere Aufgabe, die besonderen Interessen der angestellten und beamteten Mitglieder in der Ärztekammer zur Geltung zu bringen. Das sind über 70 Prozent der Berufstätigen. Es muss ein faires Verhältnis geben zwischen angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzten und selbstständig niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen.
Deshalb sehe ich es als Pflicht aller nordrheinischen Ärztinnen und Ärzte, sich an der Ärztekammerwahl 2024 zu beteiligen. Sorgen Sie bitte für eine repräsentative Zusammensetzung Ihrer neuen Kammerversammlung und der Kreisstellen! Helfen Sie mit, dass insbesondere die jüngere Generation ihren Stellenwert in den Gremien der Ärzteschaft findet.
Geben Sie den Listen des Marburger Bundes Ihre Stimme. Wahlfrist ist der 28. Juni 2024, 18 Uhr.
Zum Autor:
Rudolf Henke
Ehrenvorsitzender Marburger Bund NRW/RLP, Präsident Ärztekammer Nordrhein, Vorstandsmitglied Bundesärztekammer, Vorsitzender der AG berufsständischer Versorgungseinrichtungen, Vorstandsmitglied Weltärztebund.