Das Feststellungsverfahren bietet seit nunmehr elf Jahren die Möglichkeit, die Berufsabschlüsse qualifizierter ausländischer Arbeitskräfte in Deutschland bzw. Rheinland-Pfalz anzuerkennen.
Davon profitierte insbesondere die Gesundheitsversorgung: In 2022 wurden unter anderem knapp 900 Ausbildungsabschlüsse zur Gesundheits- und Krankenpflege, rund 400 Approbationen zur Ausübung des Arzt- oder Zahnarztberufs und etwa 40 Approbationen im Apothekerberuf in den Anerkennungsstellen in Rheinland-Pfalz bearbeitet.
Am häufigsten wurden Anträge für eine in Indien erworbene Qualifikation eingereicht (309), gefolgt von Bosnien-Herzegowina (159) und den Philippinen (153). Mit dem in 2020 in Kraft getretenen Fachkräfteeinwanderungsgesetz wurde der Rahmen für die Einwanderung von qualifizierten Fachkräften aus Ländern außerhalb der EU nach Deutschland erweitert.
Damit einher ging ein Anstieg der Zahl der Anerkennungsverfahren von in Nicht-EU-Staaten erworbenen Berufs- und Hochschulabschlüssen: Zwischen 2019 und 2022 stieg ihre Zahl um 30 Prozent.
Unterschiede zwischen in Deutschland und in Drittstaaten erworbenen Berufsqualifikationen bedingten für eine gleichwertige Anerkennung jedoch häufig einer Nachqualifikation bzw. einer Ausgleichsmaßnahme. Gegenüber 2019 verdoppelte sich die Zahl der bearbeiteten Anträge, die eine Ausgleichsmaßnahme auferlegt bekamen (plus 99 Prozent). Nach erfolgreichem Abschluss der Nachqualifikation kann bei Gleichwertigkeit zum deutschen Referenzberuf eine vollständige Anerkennung erfolgen.