"Tarifpolitik und Berufspolitik - das sind die beiden stabilen Säulen unseres Marburger Bundes", betont unser MB-Spitzenkandidat bei den Kammerwahlen in Westfalen-Lippe, Dr. med. Hans-Albert Gehle. "Nach dem Tariferfolg brauchen wir jetzt auch einen starken Marburger Bund in der Ärztekammer. Dafür können in Westfalen-Lippe nur Sie mit Ihrer Stimme für unsere Liste "Marburger Bund - Krankenhaus und mehr" sorgen. Gemeinsam mehr bewegen!"
Zum Ergebnis des Tarifabschlusses: Rückwirkend zum Jahresanfang erhalten Ärztinnen und Ärzte im VKA-Bereich 2,5 Prozent mehr Gehalt, inklusive der Bereitschaftsdienst- und Rufbereitschaftsvergütungen. Die entsprechenden Nachzahlungen werden in dieser Woche mit der letzten Unterschrift unter den Tarifvertrag fällig, ab diesem Zeitpunkt beginnt die sechsmonatige Ausschlussfrist für säumige Arbeitgeber zu laufen. In drei Monaten folgt die nächste Stufe mit einem Plus zwei Prozent. Die dritte Stufe - auch mit einem Plus von zwei Prozent - wird ab Anfang 2021 gezahlt.
Noch wertvoller sind die ebenfalls vereinbarten neuen Grenzen bei freien Wochenenden, die manipulationsfreie Arbeitszeiterfassung, die Begrenzung der Bereitschaftsdienste, die verlässliche Dienstplanung - all das stellt eine Zäsur bei der Verbesserung der ärztlichen Arbeitsbedingungen in Kliniken dar. Nicht zu vergessen: Wir haben mit der VKA vereinbart, dass unsere Tarifverträge für Ärzte nicht durch arztfremde Tarifverträge verdrängt werden können.
Noch ein paar vorteilhafte Details: Rückwirkend zum 1. Juli 2019 ist der neue Bereitschaftsdienstzuschlag von 15 v.H. für jede Bereitschaftsdienststunde (auch für diejenigen, die durch Freizeit ausgeglichen werden!) zu zahlen. In dieser Erhöhung gehen der Zuschlag ab der 97. Bereitschaftsdienststunde und der Ruhezeitzuschlag auf.
Für die Durchsetzung insbesondere von Überstunden aber auch die Berechnung der Höchstarbeitszeiten wird nun der wohlfeile Arbeitgebereinwand, die geleistete Arbeit sei „nicht erforderlich“ gewesen oder der Arzt habe zu langsam gearbeitet, abgeschnitten. Bis auf Fälle privater oder von Dritten bezahlter Nebentätigkeiten gilt zukünftig die gesamte Anwesenheit im Krankenhaus als Arbeitszeit. Das ist vom Träger elektronisch oder in anderer Weise mit gleicher Genauigkeit (klassische Stechuhr) zu dokumentieren.
Neben einer weiteren Erhöhung aller Gehaltsbestandteile zum 1. Jan. 2020 um weitere 2,0 v.H. greift dann die Limitierung der Arbeitsbelastung auf maximal vier Dienste und der Anspruch auf zwei freie Wochenenden im Monat (im Durchschnitt von sechs Kalendermonaten). Dienstpläne müssen einen Monat zuvor erstellt sein, bei Verstößen und für kurzfristige Dienstverpflichtungen werden Zuschläge von 10 v.H. fällig.
Die letzte Stufe tritt am 1. Januar 2021 mit einer weiteren linearen Erhöhung um 2 v.H. und der Erhöhung der Bereitschaftsdienstbewertung auf 100 v.H./ 85 v.H. und 70 v.H. (je nach Stufe) in Kraft.
In unseren Betriebs- und Personalräte-Seminaren am 25./26. Oktober (Kamp Lintfort) und 13./14 Dezember (Mainz) informieren wir weiter.