Schon jetzt haben wir für die Universitätskliniken Aachen, Bonn, Düsseldorf, Essen, Köln und Münster über 20 Reisebusse bestellt. Bitte nehmen Sie Kontakt zu Ihren Kolleginnen und Kollegen auf, nutzen Sie die vor Ort eingerichteten Kommunikationskanäle via WhatsApp. Hier werden alle Angaben zu den geplanten Sammelpunkten und Abfahrten veröffentlicht. Eine Übersicht fügen wir am Wochenende an diesen Text an.
Wir haben allen Unikliniken in NRW bereits Anfang dieser Woche Notdienstvereinbarungen angeboten, um die Versorgung der Patienten auf einem Wochenend-Niveau sicherzustellen. Bis zur Stunde (Donnerstag: 12 Uhr) hat aber keine Uniklinik in NRW eine entsprechende Regelung mit uns abgeschlossen. Damit tragen allein die Geschäftsführungen der Unikliniken die Verantwortung für die Sicherstellung der Versorgung am Warnstreiktag.
„Lassen Sie sich nicht einschüchtern. Niemand kann in dieser Situation vom Arbeitgeber zum Dienst verpflichtet werden. Zunächst müssen erst mal alle Chefärzte und nicht streikwilligen Kolleginnen und Kollegen ran. Das Streikrecht ist eines der höchsten Güter in unserem Rechtsstaat. Jede Ärztin, jeder Arzt an den Unikliniken im Geltungsbereich der TdL in NRW hat das Recht am 30. Januar zu streiken“, unterstreicht Dr. med. Sven Dreyer, erster stellvertretender Vorsitzende des Marburger Bundes NRW/RLP. „Die Organisation der nötigen Besetzung in den Unikliniken obliegt allein dem Arbeitgeber, wenn er keine Notdienstvereinbarung mit dem Marburger Bund abschließt.“
Klarstellungen: Streikende müssen sich zum Streiken nicht abmelden, insbesondere auch keine Streiklisten für Arbeitgeber führen. Die Feststellung, wer am Streik teilnimmt oder nicht, ist alleinige Aufgabe der Arbeitgeber. Jede Ärztin und jeder Arzt kann sich auch erst am Streiktag spontan entschließen, nicht zu Arbeiten und am Streik teilzunehmen.
Zeigen Sie Solidarität und Streiken Sie, fahren Sie nach Hannover, sonst bewegt sich die Arbeitgeberseite in den Tarifverhandlungen nicht.