Bestehende Termine
Alle rund 43.000 Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzer, die bis zum 10. April einen Termin zur Impfung mit AstraZeneca im Impfzentrum haben, werden geimpft – dazu erfolgt eine Umstellung aller geplanten Termine auf die Impfstoffe von Biontech oder Moderna.
Nur die gestrigen Termine für 5.300 Impfungen mit AstraZeneca fielen weitestgehend aus. Sie sollen mit einem anderen Impfstoff neu terminiert werden. Impfungen in den Krankenhäusern, bei der Polizei und in den Justizvollzugsanstalten werden bis zur Entscheidung des Bundes über eine Wiederaufnahme ausgesetzt.
Die Impfungen in den Einrichtungen der Eingliederungshilfe durch die mobilen Impfteams mit AstraZeneca werden grundsätzlich ausgesetzt. Stattfinden werden allerdings Impfungen in den Einrichtungen der Eingliederungshilfe, die Impfbereitschaft gemeldet haben und für März terminiert wurden, wenn diese in Landkreisen oder kreisfreien Städten mit einer Inzidenz von über 100 liegen. Dort kann mit Impfstoffen von Biontech oder Moderna geimpft werden.
Vergabe neuer Impftermine
Dank etwas größerer Liefermengen von Biontech ist es möglich, dass weiterhin auch neue Termine in den Impfzentren vergeben werden können, jedoch nur für die Prioritätsgruppe 1. Dazu wird ausschließlich einer der mRNA-Impfstoffe von Biontech und Moderna verwendet. Neue Termine für die Priorität 2 in den Impfzentren können wegen des Aussetzens der Impfungen mit AstraZeneca zunächst nicht vergeben werden.
Impfungen bettlägeriger Patienten durch Hausärzte
An der Vorreiterrolle bei der Impfung von Patientinnen und Patienten, die aus gesundheitlichen Gründen immobil sind und kein Impfzentrum aufsuchen können, hält das Land fest. Wie vorgesehen starten die Impfungen der bettlägerigen Menschen durch die Hausärzte ab dem 22. März. Aufgrund des nun verschärften Impfstoffmangels können aber zunächst nur Bettlägerige der Prioritätsgruppe 1 geimpft werden und nicht die Kontaktpersonen beziehungsweise Angehörigen der Prioritätsgruppe 2.
„Das Bundesgesundheitsministerium spricht von einer Vorsichtsmaßnahme“, erläuterte Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler. „Mir ist es wichtig, dass alle Menschen, die sich impfen lassen wollen, transparent und umfassend über die Impfstoffe informiert sind. Dazu müssen auch seltene und möglicherweise schwerwiegende Nebenwirkungen geprüft werden.“
In Deutschland sind bislang mehr als 1,6 Millionen Impfungen mit dem AstraZeneca-Impfstoff erfolgt. Dabei sind bisher sieben Fälle einer seltenen Art von Hirnvenen-Thrombosen berichtet worden. „Die Fälle werden nun durch das Paul-Ehrlich-Institut untersucht und geprüft. Die Ergebnisse der Untersuchungen und die Entscheidung der EMA hinsichtlich der Zulassung des Impfstoffes bleiben abzuwarten“, sagte Bätzing-Lichtenthäler.
Hintergrund: Was ist, wenn Beschwerden auftauchen?
Wer bereits mit AstraZeneca geimpft wurde und sich in den Tagen danach zunehmend unwohl fühlt, sollte unverzüglich zum Arzt gehen. Das Paul-Ehrlich-Institut weist darauf hin, dass Personen, die den COVID-19-Impfstoff AstraZeneca erhalten haben und sich zwischen dem vierten und dem 14. Tag nach der Impfung zunehmend unwohl fühlen, beispielsweise mit starken und anhaltenden Kopfschmerzen oder punktförmigen Hautblutungen, sich unverzüglich in ärztliche Behandlung begeben sollten.
Das Bundesgesundheitsministerium informiert auf seiner Internetseite in Form von Fragen und Antworten über die Thematik. In allen medizinischen Fragen können sich Bürgerinnen und Bürger an den Patientenservice des ärztlichen Bereitschaftsdienstes unter der Telefonnummer 116 117 wenden.