In Emden und Norden ging er zur Schule und ins Gymnasium. 1950 machte er sein Abitur und ab 1951 studierte er in Köln Rechtswissenschaften. Nach dem Assessor-Examen war er zunächst als Anwalt tätig und seit 1969 für den Marburger Bund.
Damals noch als einziger Volljurist im Landesverband spezialisierte er sich trotz der Allzuständigkeit für die rechtlichen Probleme der verglichen mit heute noch überschaubaren Anzahl von Mitgliedern auf tarifliche Fragen. Fast seit Beginn seiner Tätigkeit war er Mitglied der kleinen Tarifkommission und begleitete die in den 70-er Jahren eingegangene Kooperation mit der Deutschen Angestelltengewerkschaft ebenso wie die damals durchgeführten ersten Arbeitskämpfe des MB.
Einer der roten Fäden seiner Tätigkeit war der Kampf gegen die arbeits- und betriebsverfassungsrechtlichen Privilegien konfessioneller Krankenhäuser, den er bis zum Bundesarbeitsgericht erfolgreich führen konnte und erst durch die nach wie vor kirchenfreundliche Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes gestoppt wurde. Daran hat sich bis zu seinem Tod leider nichts geändert.
Erstritten hat er weiterhin entscheidende Grundsatzurteile zur Frage der Anordnung und Durchsetzung von Mehrarbeitsvergütung, Urteile, die über die damaligen Einzelfälle hinaus heute ständige Rechtsprechung der Arbeitsgerichtsbarkeit sind. Den juristischen Bogen seiner Tätigkeit schloss eine der Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichtes Münster, durch das eigentlich nur als Randfrage des Prozessgegenstandes dem Marburger Bund ausdrücklich die Eigenschaft einer Spitzenorganisation der Gewerkschaften attestiert wurde.
Johannes Boomgaarden war bis zu seinem Ausscheiden 1994 Vorsitzender der MB-Juristenkonferenz. Für seine Verdienste wurde Johannes Boomgaarden 1979 mit dem Ehrenzeichen der Deutschen Ärzteschaft ausgezeichnet und anlässlich seines Eintritts in den Ruhestand mit dem Ehrenreflexhammer des Marburger Bundes.
Vorstand und Geschäftsführung werden ihm stets ein ehrendes Gedenken behalten. Die Inhalte seines arbeitsrechtlichen und gewerkschaftlichen Engagements für den MB sind für seine Kolleginnen und Kollegen auch Vermächtnis für die weitere Tätigkeit.