Sektorenübergreifende Versorgungsplanung entwickeln
„Das gilt auch für die weitere Ausgestaltung der Versorgungslandschaft. Wir fordern eine regionale bedarfsgerechte Versorgung, die ambulant und stationär verzahnt. Die ambulante Bedarfs- und die stationäre Krankenhausplanung müssen zu einer sektorenübergreifenden Versorgungsplanung weiterentwickelt werden, Versorgungsbrüche an den Sektorengrenzen überwunden werden. Es gilt, eine flächendeckende Grundversorgung sicherzustellen, was regionale, wohnortnahe und sektorenübergreifende Kooperationen erfordert.“
Investitionsmittel müssen dauerhaft das erforderliche Niveau erreichen
Die im Sondierungspapier von CDU und Grünen enthaltene Ankündigung, für die nächsten fünf Jahre erhebliche finanzielle Anstrengungen zu unternehmen, damit in allen Krankenhäusern die notwendigen Investitionen in Ausstattung und Personal erfolgen können, sei dringend erforderlich. „Die Investitionsmittel müssen aber dauerhaft das erforderliche Niveau erreichen, wenn die neue Krankenhausplanung nachhaltig erfolgreich sein soll. Wir erwarten von der neuen Landesregierung aber auch, dass sie sich auf Bundesebene für die längst überfällige Reform des Systems der Krankenhausvergütung einsetzt. Wenn sich da nichts ändert und die massiven Fehlanreize des DRG-Systems fortbestehen, laufen alle Bemühungen des Landes um eine bessere Struktur der Krankenhausversorgung ins Leere.“
ZWZ: ÖGD muss wieder tragfähige „dritte Säule“ des Gesundheitswesens werden
„Ich freue mich auch über das klare Bekenntnis zur Stärkung des öffentlichen Gesundheitsdienstes. Es ist ja nicht so, dass hier nichts geschehen wäre. Aus dem Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst wurden im nordrhein-westfälischen ÖGD inzwischen 470 neue Stellen geschaffen, davon 80 ärztliche Stellen. Doch es bleibt weiterhin auf absehbare Zeit dringender Förderbedarf, völlig losgelöst von der Pandemie. Der ÖGD muss wieder zu einem attraktiven Arbeitsplatz für Ärztinnen und Ärzte und zu einer tragfähigen „dritten Säule“ des Gesundheitswesens werden.“
Kritik an zunehmender Kommerzialisierung
Kammerpräsident Gehle kritisierte zudem die zunehmende Kommerzialisierung im Gesundheitswesen: „Wir haben immer gesagt: Zur ärztlichen und damit freiberuflichen Tätigkeit gehört auch ökonomische Verantwortung. Wir haben immer gesagt: Die Arbeit von Ärztinnen und Ärzten muss entsprechend der hohen fachlichen Kompetenz und der enormen Verantwortung angemessen vergütet werden, egal ob in Klinik, Praxis oder anderen Bereichen.
Kliniken, Praxen und MVZ dürfen keine Renditeobjekte sein
Wir haben auch immer gesagt: Krankenhäuser müssen auskömmlich finanziert werden, Praxisinhaber und Betreiber von Medizinischen Versorgungszentren müssen in notwendige Infrastruktur und erforderliches Personal investieren können. Wogegen wir uns aber massiv wenden, ist eine Kommerzialisierung des Gesundheitswesens, die Kliniken, Praxen und MVZ als reine Renditeobjekte betrachtet.
Bereits vor einem Jahr hat unser Vorstand diese gefährliche Entwicklung angeprangert: Kapitalgebende Unternehmen steigen in Kliniken, Praxen oder Medizinische Versorgungszentren ein und richten diese vor allem gewinnbringend aus, um mit Gesundheitsversorgung Geld zu verdienen. Das wiederum wird dann aus dem System abgezogen. Es darf nicht sein, dass Einrichtungen des Gesundheitswesens allein nach Profitabilität ausgerichtet werden, und nicht an dem, was medizinisch indiziert ist. Patientenversorgung ist eine Frage der öffentlichen Daseinsfürsorge und nicht dazu da, dass Kapitalgeber Dividenden ausschütten."
Hans-Albert Gehle erinnerte an die gemeinsame Kritik der Bundesärztekammer und der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft an der Einführung zusätzlicher honorierter pharmazeutischer Dienstleistungen und deren Forderung einer Streichung. BÄK-Zitat: Das ebnet den Weg zur Um- bzw. Auslagerung originär ärztlicher Leistungen in den Bereich der Apotheken. Dies kann nicht im Interesse der Patienten sein.
Auch Dr. med. Hans-Albert Gehle kritisierte dies deutlich. „Das Ergebnis des Schiedsspruchs greift in ärztliche Tätigkeit ein. Das können wir nicht akzeptieren. Es gibt eine rote Linie, und da muss man nur einmal ins Heilpraktikergesetz schauen. Das regelt nämlich die Ausübung der Heilkunde als Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden nur durch bestallte Ärztinnen und Ärzte oder andere, die dazu eine gesonderte Erlaubnis erhalten haben. Apothekerinnen und Apotheker gehören nicht dazu!