Technisch könne das durch eine gesetzlich vorgegebene basiswirksame Erhöhung des Landesbasisfallwertes, welcher die Grundlage der Preise von Krankenhausleistungen bildet, erfolgen. Außerdem bedarf es einer Regelung zum vollen Kostenausgleich für die Zukunft.
„Wichtig ist, dass eine solche Erhöhung dauerhaft dem Krankenhausbereich erhalten bleibt und auch nicht mit den Krankenkassen verhandelt werden muss. Wir fordern daher Minister Hoch auf, gemeinsam mit seinen Kollegen der anderen Bundesländer dem Bundegesundheitsminister unmissverständlich klarzumachen, dass die Zustimmung zu einer Krankenhausreform untrennbar mit der Verabschiedung eines Vorschaltgesetzes verbunden ist.“
Die im Transparenzgesetz vorgesehenen sog. Liquiditätshilfen in Form einer schnelleren Auszahlung der Pflegebudgets helfen den Krankenhäusern nicht wirklich weiter. Die Krankenhäuser erhalten auch bei schnellerer Auszahlung damit kein zusätzliches Geld. Es handelt sich vielmehr um Forderungen aus zurückliegenden Jahren, die die Krankenhäuser bis dato aus eigenen Mitteln vorfinanziert haben.
Unabhängig davon geht die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) nach umfassenden Berechnungen davon aus, dass die angekündigten Liquiditätshilfen ein maximales Volumen von 2,4 Milliarden Euro (Anteil RLP: 120 Mio. Euro) erreichen werden. Sie liegen damit weit unter den sechs Milliarden Euro (Anteil RLP: 300 Mio. Euro), die das BMG angekündigt hat.
Diese Regelungen sind kein Ersatz für ein Vorschaltgesetz. Die seit Jahren bestehende und auch weiterhin zu erwartende Unterfinanzierung der Krankenhäuser wird durch zusätzliche Liquidität nicht beseitigt.
Eine erste Gelegenheit, Minister Lauterbach die notwendige politische Entschlossenheit der Länder zu demonstrieren, bietet sich in der Sitzung des Bundesrates am 24.11.2023 an, in der über das Transparenzgesetz beschlossen wird. „Nach den mehrfach getroffenen einstimmigen Beschlüssen der Länder müssen sich die Landesregierungen durch ihr Votum am Freitag nunmehr im Bundesrat eindeutig hinter ihre Krankenhäuser und die Patienten stellen“, sagt Andreas Wermter, Geschäftsführer der Krankenhausgesellschaft Rheinland-Pfalz e.V.
„Erste Bundesländer haben bereits angekündigt, dem Transparenzgesetz nicht zuzustimmen und den Vermittlungsausschuss anzurufen. Auch ist zwischenzeitlich eine „Entschließung des Bundesrates zur kurzfristigen wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und dauerhaften Refinanzierung aktueller sowie künftiger inflations- und tarifbedingter Kostensteigerungen“ bekannt geworden.
„Wir würden es begrüßen, wenn Rheinland-Pfalz sich im Bundesrat dem Antrag zum Transparenzgesetz anschließt und mit einer Unterstützung der Bundesratsinitiative gemeinsam mit den anderen Bundesländern die Schaffung eines Vorschaltgesetzes verbindlich einfordert. Die Länder dürfen den Weg eines kalten Strukturwandels nicht mitgehen. Die Zeit ist reif für ein deutliches Stoppschild der Länder!“