Forderung eines kurzfristigen Inflations- und Energiekostenausgleichs
Nach Angaben des Statistischen Landesamtes haben sich in Rheinland-Pfalz Waren und Dienstleistungen im Mai 2022 um 7,6 % gegenüber dem Vorjahresmonat verteuert. Hiervon sind die Krankenhäuser massiv betroffen. Aktuell werden von sämtlichen Zulieferern, sei es Lebensmittel, Medikamente, Medizinprodukte, technische Ausrüstung etc., Zuschläge zwischen fünf und 20 Prozent auf das gesamte Sortiment erhoben. Unternehmen können Kostensteigerungen an den Endverbraucher weitergeben − Krankenhäuser können dies nicht. Einen Korrekturmechanismus sieht das derzeitige System nicht vor.
Da die Kliniken Kostensteigerungen nicht über Preisanpassungen weitergeben können, ist aus Sicht der KGRP ein kurzfristiger Inflations- und Energiekostenausgleich erforderlich. „Die Krankenhäuser erwarten hier von der Bundespolitik ein schnelles Handeln. Angesichts des Krieges in der Ukraine muss auch nach unserer Einschätzung davon ausgegangen werden, dass sich diese Entwicklung in den kommenden Monaten weiter fortsetzen, wenn nicht sogar deutlich verschärfen wird. Da eine Kompensation der Kostenanstiege zeitnah umgesetzt werden muss, könnte dies pragmatisch über einen gesetzlich vorgegeben Zuschlag auf die Abrechnung des Krankenhauses erfolgen“, fasst KGRP-Geschäftsführer Andreas Wermter die Forderungen zusammen.
Anpassung Ganzjahreserlösausgleich für 2021 und 2022
„So sehr wir uns etwas anders wünschen würden, vielen Kliniken in Rheinland-Pfalz ist eine Rückkehr zur Normalität und damit eine Regelversorgung der Patientinnen und Patienten mit notwendigen stationären Leistungen nach wie vor nur schwer möglich“, so Wermter.
Weniger Behandlungen bedeuten aber zugleich weniger Einnahmen. Den Kliniken fehlen damit die für die Begleichung der Gehälter und der sonstigen Kosten notwendigen Erlöse. Und dies in einer Situation, in der auch die Krankenhäuser mit hohen Kostensteigerungen, zum Beispiel im Bereich der Energie- und sonstigen Sachkosten zu kämpfen haben.
Außerdem steht immer noch das Versprechen der Politik im Raum, dass kein Krankenhaus aufgrund der Corona bedingten Belastungen wirtschaftliche Nachteile erleiden soll.
Dazu gehört für die Krankenhäuser auch die Einlösung der Zusage eines auskömmlichen Ganzjahreserlösausgleichs für die Jahre 2021 und 2022. Vergleichsmaßstab für diese Ausgleiche ist die Belegungs- und Erlössituation des Jahres 2019, dem letzten „normalen“ Jahr vor der Pandemie. Die Rechtsverordnung zur Regelung der Ausgleiche sieht trotz anhaltender Kritik, u.a. der KGRP und des rheinland-pfälzischen Gesundheitsministers Clemens Hoch, nach wie vor eine 2prozentige Selbstbeteiligung der Kliniken vor.
Die mit dem zweiprozentigen Selbstbehalt verbundene Erwartung, die Kliniken könnten durch ein Aufholen der Fälle im restlichen Jahr eine Kompensation erzielen, ist in 2021 nicht eingetreten und wird auch in unabsehbarer Zeit nicht eintreten. Folgerichtig muss auch hier umgehend eine Nachbesserung des Krankenhaus- Rettungsschirms für alle Kliniken durch eine Anpassung der Rechtsverordnung erfolgen – auch rückwirkend für bereits vereinbarte Ausgleiche.
„Aus unserer Sicht kann ein derzeit von der Bundesregierung ggf. verspürter „Spardruck“ nicht dazu führen, dass Krankenhäuser infolge Corona-bedingter Erlösverluste in eine wirtschaftliche Schieflage geraten. Es waren gerade die Krankenhäuser, die in der Corona-Pandemie das Rückgrat der medizinischen Versorgung der Bevölkerung gebildet haben“, so der KGRP-Geschäftsführer.