Die durchschnittliche Ausfallzeit von Mitarbeitenden in coronabedingter Quarantäne betrage nach Informationen aus einzelnen Kliniken zwölf Tage. In Konsequenz der knapper werdenden personellen Ressourcen und des erhöhten Aufwands für isolierte und schwer pflegebedürftige Patienten bei wieder geltenden strengen Vorgaben zu Pflegepersonaluntergrenzen würden derzeit z.B. OP-Säle nicht betrieben oder Stationen ganz oder teilweise geschlossen. Die Versorgung von Patientinnen und Patienten fokussiere sich auf dringend notwendige Behandlungen, wie z.B. Corona-Patienten, Schlaganfälle, Herzinfarkte, sonstige Notfälle, onkologische Fälle und Geburten.
„Eine Rückkehr zu Normalität und damit zu einer Versorgung aller Patienten mit notwendigen stationären Leistungen ist damit den Kliniken in Rheinland-Pfalz faktisch unmöglich“, sagt Andreas Wermter, Geschäftsführer der KGRP.
„Weniger Fälle bedeuten auch weniger Einnahmen und damit eine akute Gefährdung der Liquidität der Kliniken. Angesichts dieser Lage ist es völlig unverständlich, dass die von uns bereits seit Wochen geforderte Verlängerung der Ausgleichszahlungen für die Kliniken nach deren Auslaufen am 19. März 2022 von der Bundesregierung nicht vorgenommen wurde“, beklagt der KGRP-Geschäftsführer.
„Unsere Forderung hat zwar bei Staatsminister Clemens Hoch Gehör gefunden. Leider hat die Bundesregierung auch seiner eindringlichen Bitte einer Verlängerung der Ausgleichszahlungen bislang nicht Folge geleistet. Dies ist für uns nicht nachvollziehbar“, kritisiert Wermter.
Aus Sicht der KGRP sollen auch wieder alle Krankenhäuser von den Ausgleichszahlungen profitieren können, auch die psychiatrischen Einrichtungen, bei denen sich der Personalmangel und der Rückgang von Fällen ebenso auswirken wie im somatischen Bereich.
Auch die zum Ausgleich coronabedingter Erlösrückgänge in den Jahren 2020 und 2021 vorgesehenen Mechanismen müssen aus Sicht der KGRP dringend nachgebessert werden, um die Kliniken im Land nicht in eine finanzielle Schieflage geraten zu lassen.
Da ein baldiges Ende der Pandemie leider immer noch nicht absehbar ist und sich die Situation durch Virusmutationen sogar noch verschärfen könnte, benötigen die Krankenhäuser für das Jahr 2022 sehr schnell einen vernünftigen finanziellen Rettungsschirm – und zwar diesmal ohne Lücken.
„Der Rettungsschirm 3.0 muss die Liquidität aller Krankenhäuser durch auskömmliche Ausgleichszahlungen kurzfristig erhalten, finanzielle Sicherheit für das dritte Krisenjahr 2022 geben und weniger Bürokratie und Dokumentation sowie flexiblen Personaleinsatz ermöglichen“, fasst Wermter die zentralen Forderungen zusammen.