• Krankenhausreform muss dringend nachgebessert werden

    Nordrheinische Ärzteschaft richtet Appell an den Bundesrat
    18.November 2024
    Die nordrheinische Kammerversammlung hat am Wochenende in seiner zweiten Sitzung einen Appell an den Bundesrat gerichtet: Die Krankenhausreform muss dringend nachgebessert werden. Das Parlament der Ärztinnen und Ärzte in der Ärztekammer Nordrhein appelliert, die bundesweite Krankenhausreform in den Vermittlungsausschuss zu überweisen. Die Reform solle so nicht verhindert, sondern müsse dringend nachgebessert werden, lautet der Beschluss. Die nordrheinische Ärzteschaft hält das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) in seiner jetzigen Form nicht für geeignet, die drängenden finanziellen Probleme der Krankenhäuser in Deutschland zu lösen.
    Die 121-köpfige Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein richtete eine klare Botschaft an die Politiker im Bundesrat.
    Die 121-köpfige Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein richtete eine klare Botschaft an die Politiker im Bundesrat.

    Die Kritik zielt auf die vorgesehenen Regelungen für eine Vorhaltevergütung. „Um die Fehlanreize durch das DRG-System wirklich zu stoppen, müssten nicht nur erbrachte Leistungen vergütet werden, sondern naturgemäß unterschiedliche Vorhaltekosten, insbesondere die patientennahe Personalausstattung“, bemängelte der nordrheinische Kammerpräsident Dr. med. Sven Dreyer.

    Das im KHVVG enthaltene Modell der Vorhaltevergütung orientiere sich allerdings immer noch zu stark an der Zahl der behandelten Fälle und benachteilige so kleine, bedarfsnotwendige Krankenhäuser auf dem Land.

    Die Kammerversammlung appellierte außerdem an die verantwortlichen Politiker, die Bedürfnisse der Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung nicht aus dem Blick zu verlieren. Die Leistungsgruppen der Krankenhausplanung müssten sich an der Weiterbildungsordnung orientieren. Nur so können auf dem Weg zum Facharzt oder zur Fachärztin Flaschenhälse verhindert werden.

    „Von diesen Kritikpunkten ganz abgesehen ist es mir völlig unverständlich, dass ein Gesetz mit diesem gigantischen Veränderungspotenzial für unser Gesundheitswesen ohne Auswirkungsanalyse in Kraft treten soll“, erklärte der Präsident der Ärztekammer Nordrhein, Dr. Sven Dreyer.

    Der Bundestag hat das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz am 17. Oktober beschlossen. Inkrafttreten sollte die Reform demnach zum 1. Januar 2025. Nach dem Scheitern der Ampelregierung steht die Umsetzung der Krankenhausreform aber noch auf wackeligen Beinen. Am kommenden Freitag beschäftigt sich der Bundesrat mit dem Gesetz.

    Die beiden SPD-geführten Bundesländer Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg haben allerdings schon jüngst angekündigt, die Krankenhausreform im Bundesrat nicht mitzutragen. Die Ministerpräsidenten der ostdeutschen Bundesländer sind sich einig, so die Konferenz der Ost-Ministerpräsidenten, dass sonst die flächendeckende Krankenversorgung nicht mehr gesichert sei. Eine Zweidrittelmehrheit im Bundesrat könnte das Gesetz vorerst stoppen: Entsteht eine ablehnende Mehrheit, wird ein Vermittlungsausschuss aktiviert.

    Ob die Vermittlung dann in der auslaufenden Wahlperiode der Bundesregierung angesichts der vorgezogenen Bundestagswahl noch abgeschlossen werden könnte, ist zweifelhaft.