Ministerin Bätzing-Lichtenthäler sprach sich dafür aus, dass qualitative Standards in der Notfallversorgung im Krankenhaus vereinheitlicht werden. Sie kündigte aber auch Konsequenzen an, falls es zu einem regionalen Kahlschlag kommen werde: „Sollten sich aufgrund der jetzt vom GBA festgelegten Qualitätskriterien regional Versorgungslücken abzeichnen, werden wir von der Ausnahmeregelung für einzelne Krankenhäuser, die für die Aufrechterhaltung einer guten Notfallversorgung unabdingbar sind, Gebrauch machen“, unterstrich die Ministerin. „Einen Kahlschlag, wie von manchen befürchtet, wird es nach der Entscheidung des GBA in Rheinland-Pfalz aber nicht geben.“
Außerdem werde das Gesundheitsministerium mit den betroffenen Krankenhäusern sprechen, ob sie gegebenenfalls Anpassungsmaßnahmen vornehmen wollen, um die Voraussetzungen der Basisversorgung zu erfüllen, und eventuell Übergangszeiträume bei der Notaufnahme nutzen möchten. „Wir werden also alles tun, was notwendig ist, um die gute Notfallversorgung im Land auch weiterhin flächendeckend zu gewährleisten“, versicherte Bätzing-Lichtenthäler.
In der Schlaganfall- und Herzinfarktversorgung hat das Land bereits frühzeitig den Weg der Qualitätsverbesserung beschritten, flächendeckend bestehen Traumanetzwerke für die Versorgung von Schwerverletzten. Im Rahmen der neuen Krankenhausplanung in diesem Jahr sollen die entsprechenden Konzepte überarbeitet werden.