Kampf gegen Gaffer am Unfallort
31.Mai
2017
Mit der verabschiedeten Gesetzesänderung wird konkretisiert, dass künftig verschiedene Einsatzbeteiligte sanktionierbare Anweisungen geben können. Bisher war dies nur der Polizei und der Einsatzleitung erlaubt. Ein zweiter Schritt ist, dass die Zuwiderhandlung künftig mit einem Bußgeld bis zu 10.000 Euro verhängt werden kann.