Das Wegbrechen großer Teile der planbaren Eingriffe und Operationen wirkt sich natürlich auch finanziell aus. Allein in der Zeit vom 1. Oktober 2020 bis 20.Dezember 2020 ist bei den rheinland-pfälzischen Kliniken Pandemie-bedingt ein Belegungsrückgang gegenüber 2019 um 16 Prozent im somatischen und um 17 Prozent im psychiatrischen Bereich zu verzeichnen.
Doch trotz der herausragenden Rolle der Krankenhäuser bei der medizinischen Versorgung schwerstkranker Menschen, hat es die Politik mit Ausbruch der zweiten Welle versäumt, die Krankenhäuser finanziell in die Lage zu versetzen, diese wichtige Aufgabe weiter wahrnehmen zu können.
Da ein baldiges Ende der Pandemie noch nicht absehbar ist, sich die Situation durch Virusmutationen sogar noch verschärfen könnte, benötigen die Krankenhäuser für das Jahr 2021 einen vernünftigen Rettungsschirm.
„Wir sind natürlich froh, dass das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie die Liste der Krankenhäuser, die Ausgleichszahlungen erhalten, noch einmal erweitert hat“, sagte Decker. „Allerdings brauchen alle Krankenhäuser im Hinblick auf den Belegungsrückgang Liquidität und Planungssicherheit und die kann nicht durch die aktuelle komplizierte und kleinteilige Regelung erreicht werden, die nur einen Teil der Krankenhäuser für wenige Wochen unterstützt.“
Zur finanziellen Stabilisierung und damit Absicherung der medizinischen Leistungsfähigkeit der Krankenhäuser sind dringend weiterführende Rettungsschirmentscheidungen auf der Bundesebene erforderlich. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) hat dazu Vorschläge unterbreitet und in ihrer heutigen Pressekonferenz vorgestellt. Diese Vorschläge werden auch von der KGRP nachdrücklich unterstützt. Darin vorgesehen sind unter anderem eine Liquiditätshilfe für alle Kliniken, die Aussetzung bürokratischer Pflichten und die Möglichkeit, Personal flexibel einsetzen zu können.