Der Beschluss, dessen Inhalt mit kurzfristig eingebrachten Anträgen geändert wurde, führe die bisherigen Aktivitäten auf Bundesebene zur besseren Finanzierung der Betriebskosten, die beispielsweise im Pflegepersonalstärkungsgesetz geregelt sind, ad absurdum. „Es kann nicht sein, dass zukünftig Krankenhäuser bei kleinsten Fehlern in der Abrechnung Strafzahlungen leisten müssen. Ein solches Vorgehen ist nicht im Sinne der Patientinnen und Patienten, die große Sorge um ihre gesundheitliche Versorgung haben. Das gilt besonders für die Menschen, die in ländlichen Regionen leben.“
„Ich werde deshalb zeitnah auf meine Ministerkolleginnen und -kollegen der Bundesländer zugehen, um mit ihnen gemeinsam dieses wichtige Thema zu besprechen. Zudem ziehe ich in Betracht, den Vermittlungsausschuss anzurufen“, so die Ministerin