„Wir müssen den Krankenhäusern in unserem Land schon einen angemessenen Zeitraum geben, damit sie die nötigen Veränderungen umsetzen können, nachdem sie den Feststellungsbescheid erhalten haben. Dass das nicht von heute auf morgen geht, ist doch klar. Unser Ziel ist es, die Umsetzung mit einem klaren Blick auf die Versorgungsqualität und die Versorgungssicherheit der Menschen zu gestalten. Genau das wollen wir mit den Übergangsfristen gewährleisten. Gleichzeitig bleibt es dabei, dass jedes Krankenhaus bis Ende des Jahres weiß, welche Leistungen es in Zukunft anbieten kann“, erklärte Karl-Josef Laumann.
Die Feststellungsbescheide werden grundsätzlich Dienstag, 1. April 2025, in Kraft treten. Darüber hinaus wird das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales dem Landesausschuss für Krankenhausplanung vorschlagen, für bestimmte Leistungsgruppen eine Übergangsfrist bis Mittwoch, 31. Dezember 2025, für die Umsetzung vorzusehen. Sollte dieser dem Vorschlag des Ministeriums zustimmen, muss anschließend noch der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landtags Nordrhein-Westfalen angehört werden.