• Neues Landesamt für Gesundheit und Arbeitsschutz entsteht in Bochum

    NRW-Landesregierung bringt Gesetzentwurf in den Landtag ein
    20.Oktober 2024
    Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat den Gesetzesentwurf zur Errichtung des neuen Landesamts für Gesundheit und Arbeitsschutz Nordrhein-Westfalen (LfGA NRW) in den Landtag eingebracht. Aus zwei Institutionen mit verschiedenen Schnittstellen soll eine gebündelte, schlagkräftige und effiziente Einheit entstehen. Bisher nahmen das Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG.NRW) und das Landesinstitut für Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung (LIA) die Aufgaben wahr. Sitz der neuen Landesoberbehörde soll Bochum sein. Die Leitung des Amtes soll Frau Dr. Simone Gurlit übernehmen, die zum 1. Februar 2024 ihren Dienst als Direktorin des LZG.NRW angetreten hat.

    „Wir stehen in der Gesundheitspolitik vor erheblichen und vielfältigen Herausforderungen. Wir müssen die gesundheitliche Versorgung sicherstellen – über alle Lebensphasen und über Sektorengrenzen hinweg und vor allem auch in besonderen Krisen oder Problemlagen“, erklärt Gesundheits- und Arbeitsminister Karl-Josef Laumann.

    „Die Schaffung des LfGA NRW sei eine der Konsequenzen, die aus den Erfahrungen mit der Corona-Pandemie gezogen werden müsse. „Sowohl der staatliche Arbeitsschutz als auch der Öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) haben zentrale Aufgaben in den Bereichen des Bevölkerungs- und Beschäftigtenschutzes inne. Das hat uns die Pandemie noch einmal sehr deutlich vor Augen geführt. Um den ÖGD und den staatlichen Arbeitsschutz zu stärken, wollen wir beides unter einem Dach vereinen. Das schafft Synergien, reduziert Bürokratie und Abstimmungsaufwände und beschleunigt Arbeitsabläufe. Dafür möchte ich im Landtag um Zustimmung werben”, betonte Karl-Josef Laumann.

    Neben der Einrichtung des neuen Landesamts sieht der Gesetzentwurf zudem eine Aktualisierung des Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGDG) vor. Unter anderem sollen bisher bereits pflichtige Aufgaben der unteren Gesundheitsbehörden zu Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung werden. Hierdurch kann – insbesondere in Krisenfällen – in allen für die Gesundheit der Bevölkerung wichtigen Aufgabenbereichen ein schnelles und abgestimmtes Handeln des ÖGD sichergestellt werden.

    Zusätzlich ist vorgesehen, die bisher bei den Bezirksregierungen verortete Aufsichtsfunktion über die unteren Gesundheitsbehörden auf das neue Landesamt zu übertragen. Die bewährte dezentrale Struktur des ÖGD mit den 53 unteren Gesundheitsbehörden bei den Kreisen und kreisfreien Städten in Nordrhein-Westfalen soll dabei natürlich beibehalten werden. Der Gesetzentwurf sieht jedoch vor, dass das Landesamt künftig die Aufsicht der unteren Gesundheitsbehörden zentral wahrnimmt.