NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann zeigte sich über das schnelle Gesetzgebungsverfahren erfreut: „In Sachen Landarztquote gehen wir mutig voran. Ich bin froh darüber, dass der Landtag heute die gesetzliche Grundlage dafür geschaffen hat, dass wir die Quote in die Tat umsetzen können. Wir werden jetzt die notwendigen Voraussetzungen in der Praxis schaffen und zu Beginn des neuen Jahres die entsprechende Rechtsverordnung erlassen. Wir werden das erste Land sein, das die Landarztquote bekommt.“
Das Bewerbungsverfahren wird im März 2019 starten. Eine große Herausforderung wird es dabei sein, aus voraussichtlich vielen Bewerbungen Studierende auszuwählen, die für die landärztliche Tätigkeit geeignet und motiviert sind, gleichzeitig aber auch die Gewähr dafür bieten, dass sie das Medizinstudium durchhalten und bewältigen werden.
Ausgehend vom heute verabschiedeten Gesetz werden bei der Auswahl der künftigen Studierenden als Auswahlkriterien die Abiturdurchschnittsnote, ein Studierfähigkeitstest, einschlägige Berufsausbildungen und Berufstätigkeiten sowie ein Auswahlgespräch berücksichtigt. Bei dem Auswahlgespräch ist geplant, durch eine vom Land bestellte Auswahlkommission soziale und ethische Kompetenzen sowie die Beweggründe der Bewerbungen auf der Grundlage standardisierter Interviews und Simulationen zu bewerten. Die Orientierung an den Bedürfnissen von Patienten in Verbindung mit der Fähigkeit, sich durch Empathie in andere Menschen hineinzuversetzen, sowie Sozialkompetenz sind wichtige Schlüsselfaktoren des ärztlichen Berufs.