„Die letzten Monate haben uns alle gezeigt: Alte Gewissheiten gelten nicht mehr. Wir müssen Vorsorge treffen, um auf alle Eventualitäten vorbereitet zu sein. Das gilt auch für mögliche blackouts“, betonte Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann. Es soll sichergestellt werden, dass die stationäre Versorgung bis zur Wiederherstellung des Regelbetriebs nicht zusammenbricht. „Berechtigt sind nordrhein-westfälische Krankenhäuser im Sinne des § 18 des Krankenhausgestaltungsgesetzes (KHGG NRW).“ Die erforderlichen Aufträge sollen bis zum 30. September 2023 eingereicht werden.
Vorgesehen ist, dass die Notstromversorgung für mindestens 72 Stunden ausreichen und alle für einen Notbetrieb erforderlichen Leistungsbereiche abdecken muss, sodass bis zur Wiederherstellung des Regelbetriebs eine Sicherstellung der stationären Versorgung erfolgen kann. Im Falle eines längerfristigen „blackout” werden die 72 Stunden benötigt, um zusätzlichen Kraftstoff heranzuführen, mit denen der Notbetrieb verlängert werden kann.
Des Weiteren stellt das Kabinett weiterer 100 Millionen Euro für Maßnahmen der Energieeffizienz in nordrhein-westfälischen Krankenhäusern bereit.