• „Ohne angemessene Finanzierung wird die Krankenhausreform nicht gelingen!“

    Kammerpräsident Dr. med. Sven Dreyer richtet klare Forderungen an Minister Lauterbach
    25.September 2024
    Im Ringen um die Ausgestaltung der Krankenhausreform zwischen Bund und Ländern muss die neue Krankenhausplanung in NRW als Blaupause für die Klinikreform der Bundesregierung genutzt werden – und zwar eins zu eins. Diese Forderung richtete der Präsident der Ärztekammer Nordrhein, Dr. med. Sven Dreyer, an den Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach. „Auf Bundesebene weitere Leistungsgruppen oder Mindestzahlen einzuführen, engt den Spielraum der Länder zu stark ein. Schließlich sind die Bundesländer nach dem Grundgesetz für die Krankenhausplanung verantwortlich“, unterstreich Kammerpräsident Dr. Sven Dreyer.
    Kammerpräsident Dr. med. Sven Dreyer richtet an Bundesgesundheitsminister Lauterbach klare Forderungen.
    Kammerpräsident Dr. med. Sven Dreyer richtet an Bundesgesundheitsminister Lauterbach klare Forderungen.

    „Wir sind in NRW in der Endphase unserer Krankenhausreform“, erklärte Dreyer. „Anhand des aktuellen Stands der Zuteilung von Leistungsgruppen durch das Land zeigt sich, dass es bei der flächendeckenden Grund- und Notfallversorgung kaum Veränderungen gibt und es vor allem bei spezialisierten und planbaren Leistungen zu Einschnitten kommen wird. Hoch komplexe Behandlungen wie Krebsoperationen werden künftig an spezialisierten Zentren gebündelt werden, die über die entsprechende Expertise und Routine verfügen“, bilanzierte Dreyer.

    Zu diesem Vorgehen hätten sich alle Beteiligten in NRW bekannt, auch wenn an der ein oder anderen Stelle noch nachjustiert werden müsse. „Damit aber auch in Zukunft die kleinen Häuser, vornehmlich auf dem Land, mit ihrem Portfolio an meist wenig lukrativen Grundleistungen wirtschaftlich überleben können, braucht es eine echte Finanzierungsreform durch den Bund, die nicht nur erbrachte Leistungen vergütet, sondern naturgemäß unterschiedliche Vorhaltekosten auch sachgerecht finanziert“, fordert der nordrheinische Kammerpräsident. „Wenn wir flächendeckend Kinderstationen wollen, müssen wir die Pflegekräfte und Ärzte dort auch dann bezahlen, wenn nur wenige Kinder stationäre Leistungen in Anspruch nehmen.“

    Eine Finanzierungsreform, die eine echte Abkehr vom bisherigen DRG-System darstelle, liege in der Zuständigkeit des Bundes. Doch leider finde sich dieser Ansatz entgegen aller Versprechungen nicht im KHVVG wieder. Nach wie vor orientiere sich die Ermittlung der Vorhaltebudgets an den Fallzahlen der Krankenhäuser. Damit werde das einstmals versprochene Ziel, den ökonomischen Druck von den Krankenhäusern zu nehmen, verfehlt.

    „Krankenhausplanung auf Landesebene und die bundesweite Vergütungsreform müssen ineinandergreifen. Im Sinne unserer Patientinnen und Patienten und den Belegschaften in den Kliniken können wir nur an Bund und Länder appellieren, hier aufeinander zuzugehen. Wenn es am Ende nicht gelingt, den finanziellen Druck von den Krankenhäusern zu nehmen, werden die Kliniken gezwungen, durch Arbeitsverdichtung noch mehr Leistung aus ihren Mitarbeitern herauszuholen, um damit Geld zu sparen oder Gewinne einzufahren. Die Folgen für die Belegschaften sind noch mehr Stress, mehr Burn-out, höhere Krankenstände. Und das führt am Ende dazu, dass die Leistungsfähigkeit des Krankenhauses insgesamt geschwächt wird. Die Leidtragenden am Ende dieser Entwicklung sind die Patienten. Aus diesem Hamsterrad wollen und müssen wir raus“, betonte Dreyer.

    Am 18. Oktober soll im Bundestag das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) verabschiedet werden, das die Krankenhausstruktur und -finanzierung in Deutschland auf neue Füße stellen soll.