„Heilkunst braucht auch Sprachkunst“, betonte Dr. Windhorst. „Die Sprache hat eine Schlüsselfunktion in der Arzt-Patienten-Beziehung. Arzt und Patient müssen miteinander reden können, sie müssen sich verstehen. Eine funktionierende Kommunikation ist Basis und Garant, um in einem vertrauensvollen und ungestörten Arzt-Patientenverhältnis eine hochwertige sowie sichere Versorgung der Patienten zu gewährleisten.“
Die Entscheidung des Landesgesundheitsministeriums im Jahr 2014, die Durchführung der Fachsprachenprüfung für ausländische Ärztinnen und Ärzte auf die beiden Ärztekammern in Nordrhein-Westfalen zu übertragen, sei absolut richtig gewesen, sagte Dr. Windhorst. Die Ärztekammer-Prüfung sei ein „Garant für Patientensicherheit, medizinische Versorgungsqualität und Integration“.
Das Land habe von Beginn an auf die Kompetenz der Ärztekammern als unabhängige Prüfungsinstanz gesetzt und ihnen die berufsspezifische Sprachprüfung übertragen. „Wer besser als eine Ärztin oder ein Arzt kann beurteilen, ob medizinisch Sprachinhalte ausreichend sicher verstanden und so weitergegeben werden können, dass Missverständnisse vermieden werden, Patient sprachlich empathisch begegnet werden kann und ärztliche Kolleginnen und Kollegen aus den Angaben die medizinisch richtigen Schlussfolgerungen ziehen können“, verwies Dr. Windhorst.
Die ÄKWL habe „Pionierarbeit auf dem Feld der berufsspezifischen Sprachprüfung“ geleistet und ein strukturiertes, transparentes Verfahren entwickelt, mit dem das sprachliche Einlassen auf eine weitgehend authentische berufsspezifische Kommunikation auf dem sogenannten C1-Niveau überprüft werde.
Die Fachsprachenprüfungen werden von eigens geschulten Ärztinnen und Ärzten unter Einbindung von Sprachwissenschaftlern durchgeführt. Die Bewertung erfolgt auf der Grundlage einheitlicher gewichteter Kriterien. Das Prüfungsgeschehen wird laufend evaluiert und regelmäßig darüber berichtet. Die Hälfte der Prüfungen wird im ersten Anlauf bestanden. Unter Berücksichtigung des Erfolgs bei Prüfungswiederholung haben aber inzwischen 80 Prozent – also vier von fünf Kandidaten – das Ziel erreicht.
„Besonders erfreulich ist es, dass mit nur noch einzelnen Ausnahmen inzwischen alle Bundesländer den Weg gegangen sind, die berufsspezifische Sprachprüfung auf die jeweilige Landesärztekammer zu übertragen. Die noch offenen Lücken gilt es zu schließen. Damit wird endlich die Einheitlichkeit gegeben sein, die es nicht mehr zulässt, die Fachsprachenprüfung per Prüfungstourismus zu um-schiffen“, meinte Dr. Windhorst.
Die Stellung der Kammern als unabhängige Prüfungsinstanz habe sich in einem Feld, in dem sich „gewerbliche Anbieter sowohl im Vermittlungs- wie auch im Schulungs- und Prüfungsbereich mit vermeintlichen Erfolgsversprechen überschlagen, mehr als bewährt. Das mag denjenigen ärgern, der seine kommerzielle Angebotsnische davonschwimmen sieht. Am meisten hilft es aber den zugewanderten Ärztinnen und Ärzte selbst, die sich jetzt zielorientiert auf das vorbereiten können, was im ärztlichen Berufsalltag sprachlich tatsächlich gefordert wird.“ Wer die Prüfung meistere, habe dann die besten Voraussetzungen für eine berufliche und soziale Integration.