Die Attraktivität des Angestelltenstatus nimmt auch in der Ärzteschaft zu. Jahr für Jahr steigt bundesweit die Zahl angestellter Ärztinnen und Ärzte in der Niederlassung derzeit um zehn Prozent, waren es bundesweit in 2007 noch gut 5.600 Ärztinnen/Ärzte sind es im Vorjahr bereits knapp 31.500 gewesen. Tendenz weiter steigend.
In Rheinland-Pfalz sieht die Entwicklung nicht anders aus: Als 2007 das Vertragsarztrechtsänderungsgesetz in Kraft trat, arbeiteten in Rheinland-Pfalz nur fünf Prozent der berufstätigen Ärztinnen und Ärzte angestellt im ambulanten Bereich. Im Vorjahr lag der Anteil bei 24 Prozent, sprich 1.820 Ärzte und Psychologische Psychotherapeuten. Bei den Neueinsteigern liegt die Quote der im ambulanten Sektor angestellt tätigen Ärzte bei 58 Prozent. Die KV RLP schätzt, dass im ambulanten Bereich der Anteil der Angestellten bis zum 2030 auf insgesamt 55 Prozent ansteigen wird.
Auch die Teilzeitquote nimmt im hausärztlichen und fachärztlichen Bereich in RLP munter zu. „Für einen niedergelassenen Arzt, der altersbedingt aus dem System ausscheidet, brauchen wir heute zwei angestellte Ärztinnen und Ärzte in Teilzeit. In MVZ sind in RLP aktuell bereits über 60 Prozent der angestellten Ärztinnen und Ärzte in Teilzeit tätig.
Branchenübliche Standards des TV-Ärzte fehlen oft
Dass die Arbeitsverträge der in Praxen und MVZ angestellten Ärztinnen und Ärzte die branchenüblichen Standards des Tarifvertrages für Ärzte (TV-Ärzte) des Marburger Bundes oftmals unterschreiten, erläuterte RA Andreas Höffken, Geschäftsführer des Marburger Bundes NRW/RLP, abschließend den über 50 Teilnehmern der Veranstaltung in der KV RLP in Mainz. Er verwies in seinem Referat ausführlich auf die Rechte und Pflichten angestellter Ärztinnen und Ärzte.
„Es gibt im ambulanten Bereich bisher keine Tarifbindung. Jeder Einzelne muss daher individuell über seine Arbeitsbedingungen verhandeln. Wir wissen aus unserer Beratungspraxis, dass die Konditionen der angestellten Ärzte im ambulanten Bereich häufig schlechter ausfallen.“
Eine MB-Stichprobe ergab, dass 22 Prozent der Verträge befristet sind, nur bei 30 Prozent waren Arbeitszeiten und -tage festgelegt und es gibt mit 3.000 bis 10.000 Euro Gehalt erhebliche Differenzen bei den Vergütungen, die abhängig von Fachrichtung, Größe und Lage der Praxis sind. „Wir raten zur Orientierung das Oberarztgehalt des TV-Ärzte zu nehmen und zu Ergänzungen durch eine Umsatzbeteiligung.“
Bisher regeln nur zehn Prozent eine Dynamisierung ihrer Vergütung. Kaum ein Vertrag sieht eine betriebliche Altersversorgung vor. Auch bei der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, der Regelung der Fortbildungstage und der Bezahlung von Überstunden bestehe oftmals ein Verbesserungspotential. „71 Prozent der Verträge sehen in unserer Stichprobe Überstunden vor, aber nur ein Drittel deren Bezahlung“, bilanziert Andreas Höffken.
Die Hauptgründe für die zunehmende Bevorzugung einer Anstellung in Praxen und MVZ sieht Andreas Höffken darin, dass für die angestellten Ärzte das unternehmerische Risiko und drohende Regresse entfielen. „Berufs- und Familienleben sind womöglich besser so vereinbar, auch die Teilzeitwünsche sind besser realisierbar. Zudem begleiten ambulant tätige Ärzte ihre Patienten über einen längeren Zeitraum.“