Mittelpunkt der Krankenhausplanung muss eine flächendeckende qualitativ hochwertige Patientenversorgung bleiben. „Die Länder müssen die letztverbindliche Planungskompetenz behalten, weil sie die Verhältnisse vor Ort kennen und die Versorgungsangebote am Bedarf ausrichten müssen und können“, betonte Münzel. „Wir sind sehr zuversichtlich, dass das auch im Rahmen der anstehenden Reform gelingen kann, und die Träger gemeinsam mit dem Land gute Wege zur einer vernünftigen Krankenhausstruktur finden".
Einigkeit mit dem Bundesgesundheitsminister bestehe in der Forderung nach einer Vorhaltefinanzierung im Krankenhausbereich. Der KGRP-Vorsitzende forderte zunächst eine Beseitigung der strukturellen Unterfinanzierung im Krankenhausbereich sowie die Einrichtung eines Strukturfonds, um die erforderlichen baulichen Umstrukturierungen auch bewältigen zu können. Kurz gesagt: Evolution statt Revolution. Und dies gemeinsam mit der Landesregierung und den Betroffenen vor Ort.
Das Konzept der Deutschen Krankenhausgesellschaft ist in diesem Sinne als echte Alternative zu den Reformvorschlägen der Regierungskommission anzusehen. In diesem Konzept erfolgt im Gegensatz zur Regierungskommission keine ultimative Festlegung, welche Krankenhausstandorte fusioniert, in medizinisch-pflegerische Zentren umgewandelt oder ganz vom Markt genommen werden müssen. Mit diesem Konzept werden Perspektiven für eine auf den regionalen Versorgungsbedarf abgestimmte Krankenhausentwicklung geschaffen.