Die KGRP fordert eine Revision der Krankenhausfinanzierung, die alle Krankenhäuser in die Lage versetzt, ihrer eigentlichen Aufgabe, der Behandlung von Patienten, nachkommen zu können. „Dazu ist besonders für die rheinland-pfälzischen Krankenhäuser wichtig, dass die Betriebskosten gedeckt werden. Aufgrund der Absenkung des Landesbasisfallwertes werden den Krankenhäusern per Gesetz bis dato bereits 100 Mio. Euro entzogen“, erklärt Bernd Decker, Vorstandsvorsitzender der KGRP.
Auch das neu auf Bundesebene verabschiedete MDK-Reformgesetz wird den Krankenhäusern wirtschaftliches Arbeiten zusätzlich erschweren. „Die durch das Gesetz eingebrachten Strafzahlungen sind ein Schlag ins Gesicht der Beschäftigten in den Kliniken und setzen einen falschen Anreiz für die Krankenkassen, die Krankenhäuser noch stärker mit Prüfungen zu überziehen. Dies führt nicht nur zu noch mehr bürokratischem Aufwand in den Krankenhäusern, sondern gefährdet auch deren wirtschaftliche Existenz“, so der Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft und Mitglied des Vorstandes der KGRP, Dr. Gerald Gaß.
Diese Einschätzung wird auch von Gesundheitsministerin Bätzing-Lichtenthäler geteilt, die sich auf Bundesebene für verbesserte Bedingungen für Krankenhäuser einsetzt. „Erforderlich ist jedoch zusätzlich, dass auf Landesebene neben der Verbesserung der Finanzausstattung der Krankenhäuser auch eine erhebliche Aufstockung des Investitionsfördervolumens zeitnah erfolgt“, mahnt Decker.