Der diesjährige Anstieg ergibt sich aus der Erhöhung des Landesbasisfallwerts, auf die sich die Kostenträger und die Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen (KGNW) im Rahmen eines Schiedsverfahrens verständigt haben. Danach steigt der Landesbasisfallwert 2017, der als Abrechnungsgrundlage für die stationären Krankenhausleistungen dient, für die Kliniken in Nordrhein-Westfalen um 2,34 Prozent auf 3.355 Euro.
„Der im Rahmen des Schiedsverfahrens gefundene Kompromiss verschafft den Krankenhäusern nicht nur Planungssicherheit sondern auch finanzielle Spielräume für die medizinische Versorgung der Patienten“, kommentiert der Leiter der vdek-Landesvertretung, Dirk Ruiss, die Entwicklung. „Diese Mittel sollten ausschließlich für die Behandlung und Pflege der Patienten verwendet werden. Sie sollten nicht für investive Maßnahmen ausgegeben werden, für die die Landesregierung aufkommen muss.“
Ruiss begrüßte es, dass die neue Landesregierung im Koalitionsvertrag angekündigt hat, die Mittel für die Investitionsförderung zu erhöhen. „Wir hoffen, dass die Landesregierung dieses Ziel zügig umsetzen wird.“ Neben den Beträgen aus den Fallpauschalen erhalten die NRW-Kliniken weitere Entgelte, unter anderem für die stationären Krankenhausbehandlungen in der Psychiatrie/Psychosomatik, für vorstationäre Behandlungen, für die Unterbringung von Begleitpersonen, für den Ausbildungsfonds, für die Qualitätssicherung und den Versorgungszuschlag.
Die gut 90 Kliniken in Rheinland-Pfalz erhalten mit dem genehmigten Landesbasisfallwert in Höhe von 3.530,50 Euro den bundesweit höchsten Geldbetrag. Dann folgen das Saarland mit 3.388 Euro, Bremen mit 3.378,67 Euro und Hessen mit 3.367,36 Euro. Von den weiteren Bundesländern liegen fast alle nur leicht unter dem NRW-Wert von 3.355 Euro. Schlusslicht bildet Mecklenburg-Vorpommern mit 3.278,19 Euro.