• Rheinland-Pfalz will Hoheit in der Krankenhausplanung in der Hand behalten

    Novelle des Landeskrankenhausgesetzes
    16.Mai 2017
    Mainz
    mhe. Die rheinland-pfälzische Landesregierung wehrt sich gegen die Bestrebungen des Bundes und des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), die Krankenhausplanung der Länder immer stärker zu beeinflussen. Das Gesundheitsministerium in Mainz bereitet deshalb derzeit eine Novelle des Landeskrankenhausgesetzes vor, denn sowohl mit dem Krankenhausstrukturgesetz 2016 als auch durch die ersten „planungsrelevanten Qualitätsindikatoren“ des G-BA werden die Planungshoheit der Länder zunehmend stärker untergraben. Das reformierte Landeskrankenhausgesetz sieht vor, dass die Vorgaben des G-BA erst nach Beteiligung des Mainzer Landtags und des Ausschusses für Krankenhausplanung in Kraft treten oder ausgeschlossen werden.

    „Mir ist es wichtig, dass wir in Rheinland-Pfalz die Planungshoheit in der Hand halten, denn mit den Vorgaben des G-BA können erhebliche Konsequenzen verbunden sein für den Fall, dass Krankenhäuser oder Krankenhausabteilungen die Kriterien dauerhaft verfehlen, die der G-BA in der Zukunft beschließen wird: Diese Krankenhäuser oder Abteilungen könnten dann nicht mehr im Landeskrankenhausplan ausgewiesen werden und dürften die Leistungen dann nicht mehr erbringen“, erläuterte Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler. „Die Krankenhausplanung des Landes Rheinland-Pfalz wird zukünftig noch stärker die Aspekte der Qualitätssicherung und -verbesserung in den Mittelpunkt stellen.“

    Erste sogenannte planungsrelevante Qualitätsindikatoren hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) im Dezember 2016 für den Fachbereich Gynäkologie/ Geburtshilfe vorgelegt. Grundlage sind mit dem Krankenhausstrukturgesetz 2016 in Kraft getretene Neuregelungen, die bundesweiten wie länderspezifischen Qualitätsvorgaben eine neue rechtliche Qualität verleihen.
    „Als Gesundheitsministerin kommt es für mich zu allererst darauf an, die planungsrelevanten Qualitätsindikatoren, die auf Bundesebene vom G-BA beschlossen werden, nicht automatisch, sondern erst nach einem transparenten Beratungsprozess in Rheinland-Pfalz in Kraft treten zu lassen“, unterstrich Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler.

    „Die Landesregierung trägt Verantwortung für eine qualitativ hochwertige, patienten- und bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit leistungsfähigen sowie qualitativ hochwertig und eigenverantwortlich wirtschaftenden Krankenhäusern. Es kommt mir dabei auf eine möglichst große Gemeinsamkeit mit unseren Partnern im Land an“, sagte Bätzing-Lichtenthäler. Im Ausschuss für Krankenhausplanung sind sowohl die Krankenkassen, die Ärztekammern, die Krankenhausgesellschaft, die Kommunen und die Patientenorganisationen vertreten.

    Selbstverständlich haben auch bisher schon Qualitätssicherung und -verbesserung in der Krankenhausplanung des Landes und vor allem bei den Krankenhäusern selbst eine ganz wesentliche Rolle gespielt. „Die rheinland-pfälzischen Krankenhäuser liefern dank des Engagements aller, die dort arbeiten, überdurchschnittlich gute Qualität. Das wurde ihnen erst im vergangenen Herbst auch gutachterlich bescheinigt“, sagte Bätzing-Lichtenthäler.

    Die Krankenhausplanung des Landes habe in den letzten Jahren einen wesentlichen Beitrag zur Qualitätsentwicklung geleistet. Beispiele dafür seien Versorgungskonzepte im Rahmen der Brustkrebsversorgung, zur vernetzten telemedizinischen Versorgung des Schlaganfalls sowie das fortgeschriebene Konzept für die Altersmedizin (Geriatrie). Auch die Bildung von Krankenhausverbünden stelle eine wichtige Maßnahme für mehr Qualität dar.

    „In der laufenden Fortschreibung der Krankenhausplanung von 2010 hat Rheinland-Pfalz aktuelle Entwicklungen, etwa neue technische Möglichkeiten der Telemedizin ebenso wie therapeutische Neuentwicklungen, aufgriffen und so die qualitativ hochwertige medizinische Versorgung nicht zuletzt in der Fläche bedarfsgerecht fortentwickelt“, betonte die Ministerin. Die Landesregierung bereitet derzeit einen neuen Landeskrankenhausplan vor, der auf der Grundlage einer umfassenden Bedarfs- und Situationsanalyse beruhen wird und noch im Jahr 2018 beschlossen werden soll.