Grundsätzlich sei zu begrüßen, dass viele Leistungen, für die Patientinnen und Patienten sich früher in stationäre Behandlung in einer Klinik begeben mussten, mittlerweile auch ambulant erbracht werden können, erklärt Dr. Hans-Albert Gehle. Ein solches niedrigschwelliges Angebot müsse sich jedoch an der Ausgangslage der Patienten orientieren. Ein ambulanter Eingriff müsse als Vorteil, nicht als Zumutung für die Patienten wahrgenommen werden.
Die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte, die ambulante Operationen durchführen, dürften mit der Weiter- und Nachbetreuung ihrer Patienten nicht allein gelassen werden, fordert die Ärztekammer. Insbesondere alleinstehende und betagte Menschen seien zunehmend auf Organisation häuslicher Versorgung und Pflege angewiesen. Das betreffe beispielsweise ältere Brustkrebs-Patientinnen nach einer Lymphknoten-Entfernung, deren ambulante Wundversorgung aufgrund von Fachkräftemangel und Kapazitätsengpässen schwierig werden könne. „Die Nachbetreuung muss geregelt sein und außerhalb bestehender Budgets vergütet werden“, unterstreicht Dr. Gehle.
Der aktuelle AOP-Vertrag habe zwar das Spektrum ambulant durchzuführender Maßnahmen erweitert. Eine auskömmliche Finanzierung dieser Leistungen sei jedoch nicht sichergestellt, kritisiert der Ärztekammerpräsident. „So werden die Impulse zur Ambulantisierung von Behandlungen gehemmt, Patienten mit hohem Versorgungsaufwand drohen abgelehnt zu werden.“
Hinzu komme, dass manche Leistungen im AOP-Vertrag an hohe Anforderungen geknüpft sind, die unter ausschließlich ambulanten Bedingungen nicht ohne Weiteres umzusetzen sind. Das dürfe nicht dazu führen, dass erforderliche Maßnahmen so lange herausgezögert werden, bis eine stationäre Aufnahme unumgänglich wird. „Denn das wäre am Ende nicht nur teurer, sondern auch risikoreicher für Patientinnen und Patienten“, macht Dr. Gehle deutlich.