„Ärztinnen und Ärzte tragen eine große Verantwortung bei der Sterbebegleitung. In der Stunde der Not lässt der Arzt seinen Patienten und auch dessen Angehörige nicht im Stich. Jede Ärztin, jeder Arzt ist ein Sterbebegleiter, aber kein Suizidunterstützer“, betont Dr. Windhorst.
„Der Wille des Patienten ist das höchste Gut. Aber Menschen, die etwa in depressiven Lagen für sich keinen Lebensausweg mehr sehen und dabei ihre wirkliche Situation nicht erkennen können, muss der Arzt helfen. Krankheiten sind dazu da, geheilt zu werden, nicht um über sie hinwegzusehen. Es gilt, Therapien und Hilfen einzuleiten. Wegschauen darf nicht Grundlage im Arzt-Patienten-Vertrauensverhältnis sein.“
Die Umsetzung des Sterbewunsches eines Patienten sei für den Arzt ethisch und gesetzlich nicht vertretbar. Kammerpräsident Dr. Windhorst verweist hier auch auf die Berufsordnung der ÄKWL, wonach Ärztinnen und Ärzte Sterbenden unter Wahrung und Achtung von deren Willen und Würde beizustehen haben, es ihnen aber verboten ist, Patienten auf deren Verlangen zu töten. Dr. Theodor Windhorst: „Ärzte sollen keine Hilfe zum Suizid leisten. Selbsttötung ist keine Therapie, Wegschauen ist keine Hilfe.“