• Signalwirkung für den Rest des Landes?

    Gesundheitliche Versorgung von Flüchtlingen
    20.März 2017
    Mainz
    Die elektronische Gesundheitskarte für Flüchtlinge findet in Rheinland-Pfalz allmählich weitere Akzeptanz. Nach Trier hat nun auch der Kreistag des Landkreises Kusel vor wenigen Tagen die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte für Flüchtlinge ab dem 1. Juli 2017 befristet auf ein Jahr beschlossen. Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler nahm die Nachricht, dass der Landkreis Kusel als erster Landkreis in Rheinland-Pfalz die eGK für Flüchtlinge einführen wird, mit Freude auf. „Asylsuchende mit Schmerzzuständen und akuten Erkrankungen können mit der Gesundheitskarte direkt in eine Praxis gehen und einen Arzt aufsuchen”, erklärte Ministerin Bätzing-Lichtenthäler. „Die Kreisverwaltung ermöglicht den Menschen damit einen diskriminierungsfreien und schnellen Zugang zur medizinischen Versorgung.“

    Die Einschränkung der medizinischen Versorgung für Flüchtlinge gegenüber den Leistungen für gesetzlich Krankenversicherte ist im Asylbewerberleistungsgesetz geregelt und wird weiterhin Bestand haben. Die Vereinbarungspartner haben vor diesem Hintergrund gemeinsam einen Leistungsumfang definiert, der die Bedürfnisse der Flüchtlinge und die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben berücksichtigt und zugleich ein möglichst unbürokratisches Verfahren der Leistungsgewährung festlegt. „Der Landkreis Kusel stellt sich gerne zur Erprobung der elektronischen Gesundheitskarte für Asylbewerber zur Verfügung. Nach der Testphase von einem Jahr wird sich zeigen, ob das Verfahren sinnvoll und erfolgreich ist“, erläuterte Landrat Dr. Winfried Hirschberger die Entscheidung des Landkreises.

    Bereits Anfang 2016 hatte das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie mit den Gesetzlichen Krankenkassen eine Rahmenvereinbarung zur Einführung einer eGK für Flüchtlinge abgeschlossen. Für die Kreisverwaltung Kusel ist der Partner auf Seiten der gesetzlichen Krankenkassen die DAK-Gesundheit. „Die Bewältigung der Zuwanderung ist eine gesellschaftliche Herausforderung, der wir uns stellen“, erklärte Horst Braner von der DAK-Gesundheit in Rheinland-Pfalz. „Mit unserer Kompetenz als bundesweite Krankenkasse unterstützen wir den Landkreis Kusel und entlasten bei Verwaltungsaufgaben.“

    Auch die Ärzteschaft begrüßt die Vereinfachung der Verwaltungsabläufe, denn zuvor mussten die Behandlungsscheine der Asylsuchenden in den Praxen in der Regel per Hand ausgefüllt werden. Die Rahmenvereinbarung ist unter Beteiligung der rheinland-pfälzischen Kassenärztlichen und Kassenzahnärztlichen Vereinigung entstanden.

    Den Landkreisen und kreisfreien Städten steht seither ein Angebot zum Beitritt zu dieser Vereinbarung offen. Die Stadt Trier ist als erste rheinland-pfälzische kreisfreie Stadt der Rahmenvereinbarung zum 1. Januar 2017 beigetreten. Die Kreisverwaltung Kusel folgt nun zum 1. Juli 2017.

    „Ich hoffe, dass von der Einführung der Gesundheitskarte für Flüchtlinge eine Signalwirkung für den Rest des Landes ausgeht und auch andere Kreise und kreisfreien Städte dem Beispiel von Trier und Kusel folgen werden und sich für die Einführung einer eGK für Flüchtlinge entscheiden. Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie bietet allen Kommunen Unterstützung bei der Einführung der Karte an“, sagte Bätzing-Lichtenthäler.