Zu den drei Apotheken gehören die Apotheke, in der nach jetzigem Wissensstand die Kontamination der Glukoselösung erfolgte, sowie zwei weitere Apotheken desselben Apothekenverbunds. Bis zum jetzigen Zeitpunkt konnte staatsanwaltschaftlich nicht abschließend ermittelt werden, wer die Verantwortung für die Verunreinigung trägt und ob es sich möglicherweise um eine absichtliche Manipulation handelt. Da eine Gefährdung weiterer Kunden durch von der Apotheke abgegebene Arzneimittel nicht vollständig ausgeschlossen werden kann, ist die vorrübergehende Schließung des gesamten Apothekenbetriebs erforderlich.
Hintergrund: Am 19. September 2019 verstarb eine schwangere Frau nach der Einnahme einer Glucoselösung. Ihr ungeborenes Kind verstarb ebenfalls nach einem Notkaiserschnitt. Zwei Tage vorher hatte eine weitere schwangere Frau ebenfalls nach der Einnahme des gleichen Mittels schwere gesundheitliche Beschwerden.
Die Glucose wurde in beiden Fällen aus einer Apotheke in Köln-Longerich bezogen. Die Glucose war nachweislich mit einer toxischen Substanz verunreinigt. Die Verunreinigung wurde in einem Vorratsgefäß für Glucose aus der Apotheke nachgewiesen. Daraufhin untersagte das Gesundheitsamt der Stadt Köln zunächst die Herstellung, die Portionierung und den Verkauf von selbsthergestellten Arzneimitteln in der Apotheke.