Bernd Libeaux berichtete, dass die Tabellenentgelte steigen rückwirkend zum 1. Januar 2020 um 6,6 Prozent. Die mittleren Werte sind begrenzt bis zum 30. September 2021. Mit der Gehaltszahlung vom Januar 2021 haben alle Ärztinnen, die in dem Monat mindestens einen Tag Anspruch auf Vergütung hatten, eine Einmalzahlung von 700 Euro erhalten.
Auch die Stundenentgelte im Bereitschaftsdienst haben sich um 6,6 Prozent erhöht. Die drei Stufen des Bereitschaftsdienstes werden jeweils um zehn Prozent höher bewertet: Stufe I: 70 Prozent, Stufe II: 85 Prozent und Stufe III: 100 Prozent.
Unter anderem durch neue Höchstgrenzen für Bereitschafts- und Wochenenddienste wird die Gesamtarbeitsbelastung reduziert. Seit Anfang dieses Jahres haben Ärztinnen und Ärzte in einem Halbjahr grundsätzlich im Schnitt nur bis zu vier Bereitschaftsdienste pro Monat leisten. Nur bei einer andernfalls drohenden Gefährdung der Patientensicherheit dürfen es mehr werden, die dann ab dem fünften Dienst jeweils mit zehn Prozent höher bewertet werden müssen.
Ab Jahresanfang sind ferner mindestens zwei Wochenenden (Freitag 21 Uhr bis Montag 5 Uhr) im Halbjahresschnitt arbeitsfrei zu gewähren. Nicht gewährte freie Wochenenden müssen im nächsten Halbjahr nachgeholt werden.
Eine ganz wesentliche Veränderung ist die seit Jahresanfang vorgeschriebene Arbeitszeiterfassung auf elektronischem oder gleich genauem anderem Weg. Damit gilt die gesamte Anwesenheit – abzüglich gewährter Pausen – als Arbeitszeit. Zudem ist eine verlässliche Dienstplanung – spätestens ein Monat vor Beginn vorzulegen, andernfalls erhöht sich die Bewertung jedes Bereitschaftsdienstes um zehn Prozent. Änderungen, die weniger als drei Tage vor Dienstbeginn vorgenommen werden, führen ebenfalls zu einer zehn Prozent höheren Bewertung.“
Es darf zu guter Letzt nicht unerwähnt bleiben, dass mit diesem ARK-Beschluss die Arbeitsbedingungen nur mit immensem Zeitversatz nach und nach an das Niveau des öffentlichen Dienstes „angepasst“ werden. Auch die beschlossenen Gehaltssteigerung kommt mindestens ein Jahr später als im öffentlichen Dienst. Sie werden auch von der Einmalzahlung nicht vollständig kompensiert.