• Stärken Sie die regionalen Gremien der Ärztekammer Westfalen-Lippe

    Kandidieren Sie bei der Verwaltungsbezirkswahl für den Marburger Bund
    17.Dezember 2024
    Münster (mhe). Die regionale Ebene der Ärztekammer Westfalen-Lippe (ÄKWL) hat in den vergangenen Jahren an Bedeutung gewonnen. Daher ist es außerordentlich wichtig, dass angestellte und beamtete Ärztinnen und Ärzte aus den Reihen des Marburger Bundes möglichst stark in den regionalen Gremien der ÄKWL vertreten sind. Diese werden bei der Verwaltungsbezirkswahl im März/April 2025 neu besetzt. „Wir wollen uns in allen zwölf westfälisch-lippischen Verwaltungsbezirken mit Ärztinnen und Ärzten aus den Reihen des Marburger Bundes zur Wahl stellen, damit wir flächendeckend die gemeinsamen Interessen gut vertreten können. Auch in den Schlichtungsausschüssen wollen wir in der nächsten Amtsperiode wieder gut vertreten sein", ruft Kammerpräsident Dr. med. Hans-Albert Gehle zur Kandidatur für den Marburger Bund auf.
    Stärken Sie Ihre Interessen in den regionalen Gremien der ÄKWL. Kandidieren Sie für den Marburger Bund!
    Stärken Sie Ihre Interessen in den regionalen Gremien der ÄKWL. Kandidieren Sie für den Marburger Bund!

    Sie haben Interessen? Wenden Sie sich bitte an unsere Dortmunder Marburger Bund-Geschäftsstelle, die Ihnen die nötigen Formulare zur Verfügung stellen wird: 

    DO-Sekretariat@marburger-bund.net

    Die Vorstände der Verwaltungsbezirke wirken mit bei der regionalen Krankenhausplanung, in den regionalen Gesundheitskonferenzen und bei der Erteilung sowie der Festlegung des Umfangs der Weiterbildungsbefugnisse. Auch die Visitation von Kliniken und Praxen im Rahmen der Evaluation der Weiterbildung ist eine Aufgabe des Verwaltungsbezirks-Vorstands. Ferner engagieren sich die Ärztinnen und Ärzte in den Schlichtungsausschüssen der zwölf Bezirke befriedend für das Vertrauensverhältnis von Ärzten und Patienten im Konfliktfall.

    Im Gegensatz zur Kammerwahl ist diese Wahl eine Persönlichkeitswahl, d. h. jeweils nach der Mitgliederzahl der zwölf Bezirke der ÄKWL haben die Wähler zwischen sieben und 15 Stimmen bei der Wahl zum Vorstand ihres Verwaltungsbezirkes und sechs Stimmen für den jeweiligen Schlichtungsausschuss. Die kommende 16. Wahlperiode (2025/2029) wird verkürzt, da die Wahlen zur Kammerversammlung und zu den Verwaltungsbezirken/Schlichtungsausschüssen der 17. Wahlperiode (2029/2034) erstmals zeitgleich stattfinden werden.

    Ab dem 26. März finden bis zum 4. April 2025 die Wahlen zum Vorstand und zum Schlichtungsausschuss in den zwölf regionalen Verwaltungsbezirken der Ärztekammer Westfalen-Lippe statt. Wer darf wählen? Nur diejenigen Ärztinnen und Ärzte, deren Angaben korrekt und vollständig im Wählerverzeichnis stehen. Um dies zu prüfen, liegen ab dem 2. Januar 2025 und bis zum 17. Januar 2025 die Wählerverzeichnisse in den jeweiligen Geschäftsstellen während der gewohnten Dienststunden zur Einsichtnahme für die Wahlberechtigten aus. Innerhalb der Auslegungszeit kann bei dem Wahlleiter Einspruch gegen unvollständige oder falsche Angaben im Wählerverzeichnis eingelegt werden.