Sie haben Interessen? Wenden Sie sich bitte an unsere Dortmunder Marburger Bund-Geschäftsstelle, die Ihnen die nötigen Formulare zur Verfügung stellen wird:
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Die Vorstände der Verwaltungsbezirke wirken mit bei der regionalen Krankenhausplanung, in den regionalen Gesundheitskonferenzen und bei der Erteilung sowie der Festlegung des Umfangs der Weiterbildungsbefugnisse. Auch die Visitation von Kliniken und Praxen im Rahmen der Evaluation der Weiterbildung ist eine Aufgabe des Verwaltungsbezirks-Vorstands. Ferner engagieren sich die Ärztinnen und Ärzte in den Schlichtungsausschüssen der zwölf Bezirke befriedend für das Vertrauensverhältnis von Ärzten und Patienten im Konfliktfall.
Im Gegensatz zur Kammerwahl ist diese Wahl eine Persönlichkeitswahl, d. h. jeweils nach der Mitgliederzahl der zwölf Bezirke der ÄKWL haben die Wähler zwischen sieben und 15 Stimmen bei der Wahl zum Vorstand ihres Verwaltungsbezirkes und sechs Stimmen für den jeweiligen Schlichtungsausschuss. Die kommende 16. Wahlperiode (2025/2029) wird verkürzt, da die Wahlen zur Kammerversammlung und zu den Verwaltungsbezirken/Schlichtungsausschüssen der 17. Wahlperiode (2029/2034) erstmals zeitgleich stattfinden werden.
Ab dem 26. März finden bis zum 4. April 2025 die Wahlen zum Vorstand und zum Schlichtungsausschuss in den zwölf regionalen Verwaltungsbezirken der Ärztekammer Westfalen-Lippe statt. Wer darf wählen? Nur diejenigen Ärztinnen und Ärzte, deren Angaben korrekt und vollständig im Wählerverzeichnis stehen. Um dies zu prüfen, liegen ab dem 2. Januar 2025 und bis zum 17. Januar 2025 die Wählerverzeichnisse in den jeweiligen Geschäftsstellen während der gewohnten Dienststunden zur Einsichtnahme für die Wahlberechtigten aus. Innerhalb der Auslegungszeit kann bei dem Wahlleiter Einspruch gegen unvollständige oder falsche Angaben im Wählerverzeichnis eingelegt werden.