Die Krankenhäuser waren und sind in der Pandemie und auch in der aktuellen Kriegs-Krisensituation das Rückgrat der medizinischen Versorgung. Trotz der Betonung der Politik, wie wichtig die Krankenhäuser in der Bewältigung der Pandemie waren, werden sie in der Investitionsförderung vernachlässigt.
Auskömmliche Investitionsmittel sind keine freiwilligen Gaben nach Gutdünken, sondern eine politische und rechtliche Verpflichtung des Landes, um innovative und zukunftsfähige Strukturen im Krankenhausbereich zu erhalten bzw. aufzubauen. Gesundheitsversorgung ist eine öffentliche Aufgabe, für die das Land und die Kommunen die gesetzliche Verantwortung tragen.
Für zukunftsfähige Versorgungsstrukturen in den Krankenhäusern ist eine Anhebung der Investitionsförderung auf ein Niveau von acht Prozent der Gesamterlöse der Krankenhäuser erforderlich (sogenannte Krankenhausinvestitionsquote).
Diese erforderliche, angemessene Krankenhausinvestitionsquote wurde durch verschiedene wissenschaftliche Expertisen bestätigt. Aktuell liegt die Investitionsquote in Rheinland-Pfalz lediglich bei 2,7 Prozent.
Die KGRP fordert daher den Landtag auf, die investiven Fördermittel mindestens zu verdoppeln. Sachgerecht sind damit 300 Mio. Euro pro Jahr für Modernisierung und Neubauten in den Krankenhäusern in Rheinland-Pfalz. Zum kurzfristigen Abbau des bereits bestehenden massiven Investitionsstaus im Bereich Krankenhausbau muss darüber hinaus zusätzlich einen Sonderfonds in Höhe von 1 Mrd. Euro eingerichtet werden.
„In den nächsten Jahren sind gewaltige Umstrukturierungsprozesse in den Krankenhäusern in Rheinland-Pfalz zu erwarten“, erklärt der Vorsitzende der KGRP, Dr. Hartmut Münzel. Trends in der Behandlung zur ambulanten Leistungserbringung, massiv steigende Preise bei Energie und Material, Personalmangel insbesondere im ländlichen Bereich sowie der Anspruch auch weiterhin eine qualitative hochwertige und flächendeckende medizinische Versorgung aufrecht zu erhalten, stellen die Krankenhäuser vor Herausforderungen, die so noch nie dagewesen sind.
Die KGRP sieht das Land in der Verpflichtung, die Krankenhäuser in diesem Wandlungsprozess mit einer auskömmlichen Investitionsfinanzierung zu unterstützen. Der jetzige Entwurf zum Landeshaushalt 2022 bleibt damit hinter den Erwartungen weit zurück.