Schon jetzt fördern KV und Gesetzliche Krankenkassen die Weiterbildungsstellen für Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzte. Derzeit ist die Zahl der bundesweit förderfähigen Weiterbildungsstellen aber begrenzt. Um diese Zahl zu erhöhen, wird sich das Land beim Bund dafür einsetzen, dass die Weiterbildungsförderung für Kinder- und Jugendmedizin mit der Allgemeinmedizin gleichgestellt wird: Hier soll die Begrenzung auf Bundesebene wegfallen. Alle Ärztinnen und Ärzte, die eine Weiterbildung zum Kinderarzt absolvieren, könnten dadurch mit bis zu 5.400 Euro monatlich durch die Kassenärztliche Vereinigung und die gesetzlichen Krankenkassen gefördert werden.
Zusätzlich werden wir uns mit der KV darüber abstimmen, wie die Niederlassungsförderung für Kinder- und Jugendmedizinerinnen und -mediziner gemeinsam noch weiter ausgebaut werden kann. Dabei geht es neben der Förderung von Niederlassungen und Praxisübernahmen auch um die Anstellung von Vertragsärztinnen und -ärzten in Praxen und Medizinischen Versorgungszentren sowie um die Einrichtung von Zweigpraxen.
Das Land hat bislang kaum Einfluss darauf, wo die Absolventinnen und Absolventen der Universitätsmedizin Mainz nach ihrem Medizinstudium tätig werden und in welchem Fachbereich.