Krankenhäuser, die mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierte Patienten behandeln, können zusätzlich Versorgungsaufschläge für deren Behandlung beantragen. Bei den am 22. November eingeführten Versorgungsaufschlägen wurde zeitgleich eine dritte Tranche ausgezahlt, dieses Mal in Höhe über als 4,6 Millionen Euro.
Die erste Auszahlung an die berechtigten Krankenhäuser erfolgte am 16. Dezember 2021 in Höhe von rund 2,8 Millionen Euro, die zweite in Höhe von 9,8 Millionen Euro folgte bereits kurz nach dem Jahreswechsel. Grundlage hierfür ist das „Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze anlässlich der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ vom 22. November 2021.
Trotz der sehr kurzen Zeitschiene, die auf Bundesebene für das Verfahren vorgegeben ist, sei es auch in der dritten Runde gelungen, Zahlungen für einen größeren Zeitraum auszuzahlen, so Hoch. Die nächste Auszahlung für die Ausgleichszahlungen sei für den 16. Februar 2022 geplant. Diese soll dann den Zeitraum von sieben Wochen abdecken.
Mit dem „Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie“ vom 10. Dezember 2021 wurde zudem erneut ein Ausgleichszahlungsverfahren für die Krankenhäuser aufgrund der Sonderbelastungen durch das Coronavirus eingeführt. Die Ausgleichszahlungen dienen dazu, dass Krankenhäuser einen finanziellen Ausgleich dafür erhalten, dass sie wieder Betten für die Behandlung von an COVID-19 erkrankten Personen freihalten, erläutert Gesundheitsminister Hoch. So werde die Liquidität der Krankenhäuser in der Corona-Pandemie erhalten und Erlösausfälle ausgeglichen