• Über 77 Millionen Euro Ausgleichszahlungen in sieben Wochen

    Gesundheitsminister Clemens Hoch: Fünfte Auszahlung an Krankenhäuser
    21.Februar 2022
    Mainz. Krankenhäuser, die mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierte Patienten behandeln, können Versorgungsaufschläge für deren Behandlung beantragen. Mit dem 16. Februar erfolgte jetzt eine fünfte Auszahlung, dieses Mal in Höhe von rund 5,7 Millionen Euro. Die Ausgleichszahlungen dienen dazu, dass Krankenhäuser einen finanziellen Ausgleich dafür erhalten, dass sie wieder Betten für die Behandlung von an COVID-19 erkrankten Personen freihalten, erläutert Gesundheitsminister Hoch. So werde die Liquidität der Krankenhäuser in der Corona-Pandemie erhalten und Erlösausfälle ausgeglichen.

    Die Versorgungsaufschläge wurden durch das „Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze anlässlich der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ vom 22. November 2021 eingeführt.

    Die erste Auszahlung an die berechtigten Krankenhäuser erfolgte am 16. Dezember 2021 in Höhe von rund 2,8 Millionen Euro, die zweite in Höhe von 9,8 Millionen Euro folgte bereits kurz nach dem Jahreswechsel und am 18. Januar wurde eine dritte Tranche in Höhe von 4,6 Millionen Euro, am 02. Februar eine vierte Tranche in Höhe von 4,1 Mio. Euro ausgezahlt.

    Mit dem „Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie“ vom 10. Dezember 2021 wurde zudem erneut ein Ausgleichszahlungsverfahren für die Krankenhäuser aufgrund der Sonderbelastungen durch das Coronavirus eingeführt.

    „Auch wenn die Inzidenzzahlen rückläufig sind, ist die Belastung in den Krankenhäusern nach wie vor gegeben. Trotz milderem Verlauf bleibt das Virus ein hohes Risiko für die Menschen – vor allem für jenen, die nicht geimpft sind. Ich bin sehr froh, dass neben dem Versorgungsaufschlag auch die bisherige Auszahlung der Ausgleichszahlungen erfolgen konnte. Diese Auszahlung in Höhe von 77.898.009,24 Euro umfasst insgesamt sieben Wochen.

    Rheinland-Pfalz und die Länder setzen sich dafür ein, dass die Regelungen zu Ausgleichszahlungen und Versorgungsaufschlägen von der Bundesregierung bis zum 30. Juni 2022 verlängert werden.“, so Gesundheitsminister Clemens Hoch. Bereits am 18. Januar waren rund 25,6 Mio. Euro für insgesamt 4 Wochen an die Krankenhäuser ausgezahlt worden.

     

    Trotz der sehr kurzen Zeitschiene, die auf Bundesebene für das Verfahren vorgegeben ist, sei es auch in der zweiten Runde gelungen, Zahlungen für einen größeren Zeitraum auszuzahlen, so Hoch. Die nächste Auszahlung für die Ausgleichszahlungen ist für den 16. März 2022 geplant. Diese soll dann für den Zeitraum von vier Wochen abdecken.