Insbesondere nach der Reform der Weiterbildungsordnung, die nun nicht mehr auf Weiterbildungszeiten, sondern vorrangig auf inhaltliche Kompetenzen abzielt, könnten sich für die Nachwuchsmediziner vermehrt Freiräume für eine wissenschaftliche Betätigung ergeben, betonte WIndhorst.
Er verweist in diesem Zusammenhang darauf, dass in Westfalen-Lippe bereits ein Vorgehen praktiziert wird, welches eine Anrechnung von Forschungstätigkeit auf die ärztliche Weiterbildungszeit im Rahmen eines sogenannten „abweichenden Weiterbildungsgangs“ ermöglicht.
Auf Anträge der Universitätsklinik Münster (UKM) habe im vergangenen Jahr der Vorstand der ÄKWL beschlossen, in einem Modellprojekt die Möglichkeit solch einer Anrechnung von Forschungstätigkeiten auf Weiterbildungszeiten zu prüfen. Dafür müssten individuell strukturierte Weiterbildungsprogramme vorgelegt werden, aus denen der geplante Ablauf der Weiterbildung unter Einschluss der Forschungszeiten hervorgehe. Aus dem Curriculum müsse deutlich werden, ob und wie die erforderlichen Inhalte trotz einer verkürzten Weiterbildungszeit an die Nachwuchsmediziner vermittelt würden, sodass die für Facharztanerkennung erforderlichen Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten gesichert erworben werden könnten. Zudem dürften die in der EU-Richtlinie vorgegebenen Mindestzeiten für die Weiterbildung nicht unterschritten werden.
„Die ersten Erfahrungen in den Kooperationen mit dem UKM, die sich auf die Bereiche Anästhesie und Unfallchirurgie erstrecken, sind positiv. In unserem Bestreben, die jungen Medizinerinnen und Mediziner stärker an die Forschung her-anzuführen, sind wir auf einem guten Weg“, freut sich Windhosrt.