
Kein Grund für den nordrhein-westfälischen Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann an seinem berufspolitischem Lebenswerk zu zweifeln: „Mit dem neuen Krankenhausplan haben wir die Krankenhauslandschaft in NRW anhand des tatsächlichen Bedarfs, klarer Qualitätsstandards und eindeutiger Erreichbarkeitsvorgaben solide und zukunftsfähig aufgestellt."
Der neue Plan funktioniere. Gerade bei hoch komplexen Leistungen werden Behandlungsschwerpunkte einzelner Krankenhäuser ausgebaut und Doppel- und Mehrfachvorhaltungen in benachbarten Krankenhäusern abgebaut. "Dadurch verbessert der neue Plan – und das ist die Quintessenz – die Behandlungsqualität für die Patientinnen und Patienten. Parallel wirkt er aber auch dem ruinösen Wettbewerb zwischen den Kliniken um Fallzahlen und Personal entgegen", bilanziert Minister Laumann. Es werde die notwendigen und tiefgreifenden Strukturveränderungen hin zu mehr Spezialisierung geben, während gleichzeitig die Versorgung in der Fläche gesichert sei.
Wie geht es weiter? Für die Umsetzung von Änderungen in den übrigen zehn Leistungsgruppen besteht eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2025. Dabei handelt es sich um Leistungsgruppen der Kardiologie (EPU / Ablation, Interventionelle Kardiologie, Kardiale Devices), der Notfallversorgung (Bauchaortenaneurysma, Carotis operativ/ interventionell, Stroke Unit), der Orthopädie (Endoprothetik Hüfte, Endoprothetik Knie, Wirbelsäuleneingriffe) und um die Leistungsgruppe „Bariatrische Chirurgie“. Aufgrund der hohen Fallzahlen oder der besonderen Notfallrelevanz in diesen Leistungsgruppen nimmt die erforderliche Anpassung von Kapazitäten zusätzlich Zeit in Anspruch.
„Wir planen als erstes Bundesland nicht mehr anhand von Betten, sondern Leistungsgruppen sind das entscheidende Kriterium. Damit sind wir bundesweit Vorreiter und haben Krankenhausgeschichte geschrieben. Die neue Krankenhausplanung ist die wohl größte gesundheitspolitische Reform in Nordrhein-Westfalen seit Jahrzehnten. Sie bedeutet für die Kliniken eine deutliche Umstellung ihrer Versorgungsaufträge und hat auch wirtschaftliche Folgen. Deswegen überrascht es mich nicht, dass manche Häuser gegen die Planung klagen, um zusätzliche Zuweisungen von Leistungsgruppen zu erlangen. Im Vergleich zu den 6.200 Einzelentscheidungen, die wir in der Planung gemacht haben, halte ich die 93 Klagen für eine relativ geringe Zahl.”
Die Ergebnisse des Krankenhausplanungsverfahrens im Überblick
Wohnortnahe Grundversorgung
Ein zentraler Grundsatz der neuen Krankenhausplanungssystematik in Nordrhein-Westfalen ist, dass für 90 Prozent der Bevölkerung je Landesteil ein Krankenhaus mit internistischer und chirurgischer Versorgung mit dem Auto innerhalb von 20 Minuten erreichbar sein soll. Dieses Ziel wurde sogar übererfüllt: 98,6 Prozent der Bürgerinnen und Bürger im Rheinland und 93,1 Prozent der Bürgerinnen und Bürger in Westfalen-Lippe erreichen nach Umsetzung der neuen Planung in 20 Minuten das nächste Krankenhaus, in dem sie internistisch und chirurgisch versorgt werden können. Denn aufgrund ihrer Notfallrelevanz hat das Gesundheitsministerium in den Leistungsgruppen Intensivmedizin, Allgemeine Chirurgie und Allgemeine Innere Medizin landesweit beinahe alle Anträge berücksichtigt. Entsprechend ist mit der neuen Planung eine wohnortnahe Grundversorgung weiterhin sichergestellt.
Schwerpunktbildung in der Spezialversorgung
Um die Qualität der Krankenhausbehandlungen für die Patientinnen und Patienten in NRW zu steigern, zielt die neue Krankenhausplanung darauf ab, Doppel- und Mehrfachvorhaltungen in räumlicher Nähe abzubauen und Schwerpunkte in den Leistungsportfolios der einzelnen Krankenhäuser aufzubauen. Das gilt insbesondere für die Leistungsgruppen, die gut planbar sind, beispielsweise in der Orthopädie.
Beispiel Endoprothetik Knie:
214 Anträge landesweit – 136 Zuweisungen (= minus 36 Prozent)
Beispiel Endoprothetik Hüfte:
236 Anträge landesweit – 137 Zuweisungen (= minus 42 Prozent)
Das gilt aber auch für Bereiche, in denen eine hochspezialisierte Versorgung und große Expertise nötig sind, beispielsweise der Onkologie. Hier ist eine Konzentration auf weniger Krankenhausstandorte mit mehr Erfahrung und Expertise dringend erforderlich, um für die Patientinnen und Patienten die bestmögliche Behandlung anbieten zu können. Daher wurden nicht allen Krankenhäusern, die Anträge für diese Leistungsbereiche gestellt haben, die entsprechenden Leistungsgruppen zugewiesen.
Beispiel Behandlung von Leberkrebs:
113 Anträge landesweit – 29 Zuweisungen (= minus 74 Prozent)
Beispiel Behandlung von Speiseröhrenkrebs:
71 Anträge landesweit – 26 Zuweisungen (= minus 63 Prozent)
Gleichzeitig gibt es Bereiche, die stark notfallrelevant sind, bei denen eine Konzentration nicht oder nur eingeschränkt möglich ist. Ein Beispiel hierfür sind kardiologische Angebote.
Beispiel Interventionelle Kardiologie:
165 Anträge landesweit – 141 Zuweisungen (= minus 15 Prozent)
Die Ergebnisse der Krankenhausplanung sind im Detail einsehbar unter:
https://www.mags.nrw/startseite/gesundheit/krankenhausplanung-nrw/ergebnisse-der-krankenhausplanung-nrw
Finanzielle Unterstützung
Die Landesregierung unterstützt die nordrhein-westfälischen Krankenhäuser bei den notwendigen Strukturveränderungen und Investitionen mit erheblichen zusätzlichen Finanzmitteln. Für Maßnahmen zur Umsetzung des neuen Krankenhausplans werden in dieser Wahlperiode rund 2,5 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt werden.
Die ersten Förderbescheide in Höhe von rund 409 Millionen Euro hat Gesundheitsminister Laumann bereits Anfang Dezember an acht nordrhein-westfälische Krankenhäuser überreicht. Die verbleibende Fördersumme von rund 2,1 Milliarden Euro wird zukünftig für weitere notwendige Strukturveränderung und Investitionen an die nordrhein-westfälischen Krankenhäuser vergeben.