Die Kritik der Ärztinnen und Ärzte richtet sich gegen Arbeitgeber, welche die Tarifverträge für Ärztinnen und Ärzte nicht rechtssicher absichern wollen. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil zum Tarifeinheitsgesetz ausdrücklich betont, dass die Tarifsicherungsklausel die Bedingung für die Verfassungsmäßigkeit des Tarifeinheitsgesetzes ist.
Nur mit einer Tarifsicherungsklausel lassen sich die erzielten Tariferfolge für Ärztinnen und Ärzte absichern und die geforderten Verbesserungen bei den Arbeitsbedingungen erreichen. Die Sorge: Ohne die rechtssichere Absicherung könnten Tarifverträge für Ärzte durch branchenfremde Tarifverträge verdrängt werden. Kammerpräsident Dr. med. Günther Matheis: „Ärztinnen und Ärzte brauchen diese Rechtssicherheit. Das ist wichtig für ihre künftigen Arbeitsbedingungen.“