In vier Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen haben die klagenden Kliniken vorerst recht erhalten. Die Krankenhäuser aus Essen, Gelsenkirchen und dem Kreis Recklinghausen haben dagegen geklagt, dass sie ab dem 1. April bestimmte Leistungen nicht mehr anbieten sollten. In den Eilverfahren sind noch Beschwerden beim Oberverwaltungsgericht in Münster möglich. Dem Eilverfahren folgt noch das Hauptsacheverfahren.
Gewehrt hat sich vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen u.a. das Uniklinikum Essen, das laut Krankenhausplan bis auf wenige Ausnahmen keine Herztransplantationen mehr vornehmen soll. Das Gericht bemängelte, dass die Landesregierung nicht berücksichtigt habe, dass das Uniklinikum Essen in Forschung und Lehre für die Transplantationschirurgie führend sei. Dem Versorger diesen Bereich zu nehmen, stehe im Widerspruch zum Ziel der Reform, die Behandlung der Patienten zu verbessern.
Eine Klinik in Gelsenkirchen und zwei Krankenhäuser im Kreis Recklinghausen dürfen laut Verwaltungsgericht Gelsenkirchen vorerst weiterhin Eingriffe an der Bauchspeicheldrüse vornehmen. Offenbar sei bei der Krankenhausplanung die Zahl der behandelten Fälle falsch berechnet worden.