Zuvor hatte Stadtdirektor Burkhard Hintzsche bereits für die Landeshauptstadt Düsseldorf ein Jahr nach Einführung der eGK Bilanz gezogen: „Die Einführung ist ein voller Erfolg. Alle, die eine gewisse Skepsis hatten, kann ich nur ermuntern, dem Düsseldorfer Weg zu folgen. Die gesundheitliche Versorgung für Flüchtlinge wurde deutlich verbessert. Ein Ausufern von Gesundheitsleistungen konnten wir nicht feststellen. Wir konnten Mitarbeiter für andere Aufgaben einsetzen und auf die Einstellung zusätzlicher Kräfte verzichten.“
Nordrhein-Westfalen hatte Ende 2015 als erstes Flächenland in Deutschland Kommunen die Nutzung einer elektronischen Gesundheitskarte für Flüchtlinge bereits innerhalb der ersten 15 Monate nach Ankunft in der Gemeinde ermöglicht. Ministerin Steffens unterzeichnete dazu mit Krankenkassen eine entsprechende Rahmenvereinbarung, der Kommunen beitreten können. Ohne die eGK müssen Flüchtlinge in der Regel innerhalb von bis zu 15 Monaten nach ihrer Ankunft in einer Kommune jeweils erst einen Behandlungsschein bei der örtlichen Behörde beantragen, bevor sie eine Ärztin oder einen Arzt aufsuchen dürfen. Mit der eGK können sie direkt medizinische Hilfe in Anspruch nehmen.
Studien belegen, dass durch einen direkten Zugang zu medizinischer Versorgung schwere Krankheitsverläufe vermieden, Kosten gesenkt und die Integration von Flüchtlingen erleichtert werden kann.
Ministerin Steffens: „Köln hat als größte Stadt des Landes die Vorteile der elektronischen Gesundheitskarte für Flüchtlinge frühzeitig erkannt und kann nach einem Jahr Erfahrung eine rundum positive Bilanz ziehen. Das ist sehr gutes Signal und bestätigt noch einmal, wie richtig die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte für Flüchtlinge in Nordrhein-Westfalen war.
Sie verbessert die gesundheitliche Versorgung der Flüchtlinge und entlastet die Kommune von Bürokratie und Kosten. Genau diese Win-win-Situation wollten wir ermöglichen. Die positiven Erfahrungen der Stadt Köln widerlegen alle Kritiker, die die Rahmenvereinbarung ablehnen. Mein Dank gilt heute aber nicht nur Städten wie Köln und Düsseldorf, sondern auch den Krankenkassen, die sich bereit erklärt haben, die Versorgung dieser Menschen in die Hand zu nehmen und stets offen waren und sind, auftretende Probleme anzupacken und zu beheben.“
Hintergrundinformationen:
• Die Krankenkassen rechnen die Kosten für die Gesundheitsversorgung von Flüchtlingen mit der Gesundheits-Karte NRW vierteljährlich mit den Kommunen ab.
• Für die Übernahme des Verwaltungsaufwandes zur Entlastung der Kommunen erhalten die Kassen eine Aufwandsentschädigung von acht Prozent der entstandenen Behandlungskosten, mindestens aber 10 Euro im Monat. Denn Verwaltungskosten entstehen für die Kassen auch, wenn keine Behandlungskosten anfallen. Aus den Einnahmen durch die Beiträge gesetzlich Krankenversicherter dürfen die Kassen die Kosten für die eGK für Flüchtlinge nicht finanzieren.
• Die eGK für Flüchtlinge ist ein freiwilliges Angebot an die Kommunen. Aktuell nutzen die eGK: Alsdorf, Bocholt, Bochum, Bonn, Bornheim, Dülmen, Düsseldorf, Gevelsberg, Gladbeck, Hennef, Herdecke, Köln, Moers, Mönchengladbach, Monheim, Mülheim an der Ruhr, Münster, Oberhausen, Remscheid, Sprockhövel, Troisdorf, Wermelskirchen und Wetter.