• Vorstandswahl an der Universitätsmedizin Mainz erneut gescheitert

    Fachbereichsrat hat Kandidatin des Aufsichtsrates abgelehnt
    15.Mai 2024
    Der hoffnungsvolle Neustart der Universitätsmedizin Mainz ist wieder zum Stillstand gekommen. Zum dritten Mal scheiterte die Neubesetzung des Wissenschaftlichen Vorstandes. Der Fachbereichsrat der Universitätsmedizin Mainz hat die Kandidatin des Aufsichtsrates, UM-Professorin Julia Weinmann-Menke, abgelehnt. Sie sollte dem Ende März aus Altersgründen ausgeschiedenen Professor Ulrich Förstermann folgen. Nun bleibt Professor Hansjörg Schild weiter kommissarisch im Amt.

    „Der Fachbereichsrat hat in eigener Zuständigkeit und völlig frei seine Wahl getroffen. Auch wenn diese zu respektieren ist: Ich bedaure das Ergebnis sehr. Das Gremium hat eine Chance vertan, einen konstruktiven Beitrag zum bisher sehr gelungenen Neustart an der Universitätsmedizin Mainz zu leisten“, äußerte sich Aufsichtsratschef und Wissenschaftsminister Clemens Hoch nach der Entscheidung.

    Clemens Hoch bemängelte, dass „drei Mitglieder des Fachbereichsrats, darunter beide Prodekane, in den Auswahlprozess des Aufsichtsrats vollumfänglich einbezogen waren. Die negative Entscheidung offenbart nun, dass eine Mehrheit nach wie vor nicht daran interessiert ist, den Blick nach vorne zu richten. Ich appelliere an die Köpfe der Vernunft im Sinne der Institution, der Spitzenmedizin, der Spitzenforschung und vor allem für die Patientinnen und Patienten, den Schalter umzulegen und an der Zukunftsgestaltung mitzuarbeiten“, sagte Minister Hoch.

    Unabhängig davon, dass die Suche nach einem neuen wissenschaftlichen Vorstand weitergeht, werden notwendige Reformen innerhalb der Universitätsmedizin mit Hochdruck umgesetzt, versicherte Hoch weiter.

    Der Minister kündigte angesichts der gescheiterten Wahl an, dass im Rahmen der UMG-Novelle auch das Verfahren zur Besetzung des Wissenschaftlichen Vorstands auf den Prüfstand gestellt werde. „Wir wollen diesen Prozess anpassen, um schneller und verbindlicher im Falle einer Vakanz eine Auswahl treffen zu können. Das ist wichtig, damit der wichtige Bereich Forschung und Lehre verlässlich geführt werden kann und keine langen Interims-Zeiten entstehen. Ich werde deshalb dem Landesgesetzgeber im Rahmen der aktuellen Gesetzgebungsvorhaben zum Universitätsmedizingesetz vorschlagen, eine aus Fachbereichsrat und Aufsichtsrat paritätisch besetzte Findungskommission einzurichten, die abschließend entscheiden kann“, erläutert der Wissenschaftsminister.