Prüfen Sie Ihre Einträge | Auslegung bis zum 25. Juni in den Geschäftsstellen der Verwaltungsbezirke
12.Juni
2024
Nehmen Sie sich bitte die Zeit, um Ihre dort hinterlegten beruflichen und privaten Anschriften zu prüfen und ggf. zu aktualisieren. Dies ist u.a. notwendig, damit die Ärztekammer Nordrhein Ihnen Ihre Wahlunterlagen an die richtige Adresse senden kann.
Wer die Einträge im Wählerverzeichnis für nicht richtig oder unvollständig hält, kann innerhalb der Auslegungsfrist Einspruch einlegen. Der Einspruch ist bei dem Wahlausschuss schriftlich oder zur Niederschrift beim Vorsitzenden des Wahlausschusses einzulegen und soll eine Begründung enthalten.