„Wie bin ich selber zur Ärztekammer gekommen? Relativ spät erst, denn ich war natürlich zunächst vollkommen mit meiner Vorbereitung auf das Examen und mit der Stellensuche beschäftigt. Mein erster Kontakt war die erste Beitragsrechnung, später folgte die Facharzt-Prüfung“, erinnerte Dr. med. Günther Matheis an seine ersten Begegnungen eingangs. So soll es nicht mehr sein: „Wir wollen die junge Generation werdender Ärztinnen und Ärzte früher und auch stärker als bisher in die ärztliche rheinland-pfälzische Selbstverwaltung integrieren.“
Warum gibt es überhaupt Ärztekammern? „Der Staat hat die inhaltlichen Aufgaben der Ärzteschaft unserem Berufsstand übertragen, denn wir sind mit allen Problemen unseres Berufs weitaus besser vertraut als der Staat. Das ist im Heilberufsgesetz RLP so geregelt. Als Ärztekammer üben wir also die Fachaufsucht aus und der Staat hat die Rechtsaufsicht“, erklärt Matheis.
„Jede Ärztin und jeder Arzt muss sich vor Beginn seiner beruflichen Tätigkeit unverzüglich und schriftlich bei seiner zuständigen Bezirksärztekammer anmelden, die Arbeitgeber machen dies in aller Regel nicht für sie. Sie werden dann Mitglied Ihrer Bezirksärztekammer (BZÄK) und der Landesärztekammer (LÄK RLP). Die Beiträge für beide Kammern liegen für Assistenzärzte bei 135 Euro im Jahr (LÄK RLP) und bei 105 bis 140 Euro bei den BZÄK. Zum Vergleich: Mitglieder der Ärztekammer Nordrhein zahlen jährlich 300 Euro“, informiert Matheis weiter. „Mit den Beitragseinnahmen wird die Arbeit der Ärztekammern finanziert.“
Aufklärung über die Aufgaben der Ärztekammern ist der erste Schritt zur verstärkten Aktivierung der neuen Ärztegeneration: Scherpunkt der Tätigkeit der Ärztekammern ist die Ausführung der Weiterbildungsordnung und damit auch die Prüfung und Erteilung der Facharztanerkennung und ebenso die Erteilung der Weiterbildungsbefugnisse.
Die Kammern überwachen die Berufspflichten der Mitglieder, führen Personalakten, schlichten als Mediator Streitigkeiten unter Ärzten und managen das gesamte Fortbildungswesen. Nicht zu vergessen ist, dass über die ärztlichen Versorgungwerke der Ärztekammern die Altersabsicherung der Ärzteschaft gewährleistet wird.
„Wir haben uns vor einigen Jahren entschieden, PJ´ler kostenlos als Mitglieder in den Ärztekammern aufzunehmen, den sie erfüllen im PJ ja auch schon ärztliche Tätigkeiten in Krankenhäusern. Das gibt es in anderen Kammern nicht. Sie haben in den rheinland-pfälzischen Ärztekammern die gleichen Rechte wie Ärzte und dürfen sogar bei Kammerwahlen für Mandate in der Vertreterversammlung kandidieren oder die antretenden Kandidaten-Listen wählen. Nutzen Sie dieses Angebot, um Ihre Interessen möglichst frühzeitig zu sichern“, wirbt Dr. med. Günther Matheis.